1. Widmung.
S. 65An den Kaiser Titus Älius Hadrianus Antoninus Pius Cäsar Augustus1, an seinen Sohn Verissimus2 den Philosophen, an Lucius3, eines philosophischen4 Cäsars leiblichen und des Pius angenommenen Sohn, den Freund der Wissenschaften, an den heiligen5 Senat und das ganze römische Volk richte ich Justinus, Sohn des Priskus und Enkel des Bakchius, aus Flavia Neapolis in der syrischen Landschaft Palästina, für die Leute aus jedem Volksstamm6, die mit Unrecht gehaßt und S. 66 verleumdet werden, zu denen ich auch selbst gehöre, folgende Ansprache und Bittschrift.
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So (καίσαρι σεβαστῷ καὶ) alle griechischen Handschriften des Eusebius (h.e. IV 12,1) und dessen lateinische (von Rufin) und syrische Übersetzung; aber (σεβαστῷ καὶ καίσαρι) die Handschrift des Justin. Vielleicht ist mit der letzteren das καίσαρι zu verissimus zu ziehen, also zu übersetzen: „Pius Augustus und an seinen philosophischen Sohn, den Cäsar Verissimus“. ↩
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Gemeint ist der spätere Kaiser Mark Aurel (Marcus Aurelius Verus), der im Jahre 139 von Antonius Pius adoptiert wurde und gleichberechtigt den Titel Cäsar erhielt. Den Namen Verissimus hatte dem wahrheitsdurstigen Jüngling, der schon mit zwölf Jahren Gewand und Lebensweise der stoischen Philosophen angenommen hatte, mit Vorliebe Kaiser Hadrian gegeben. ↩
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Der dritte Adressat der Apologie ist Lucius Verus Sohn des von Hadrian adoptierten Älius Verus, der aber noch vor Hadrian starb; sein Sohn Lucius wurde von Mark Aurel als Mitregent angenommen (+ 169). ↩
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Statt des φιλοσόφου des Eusebius steht in der Justinhandschrift φιλοσόφῷ, das auf den Sohn zu beziehen wäre. Aber Philosoph konnte dieser ausschweifende Mensch von Justin nicht genannt werden, wohl aber sein Vater, der „wohlgebildet in der Literatur, anmutig in der Rede und gewandt im Versemachen“ war (Spartianus, Aelius Verus c. 5). ↩
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Heilig wird der Senat öfters von Justin genannt (c. 56 und II 2); vgl. Cic. de divin. I 12: populus sanctusque senatus. ↩
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Daß die Christen aus allen Menschenklassen sich rekrutieren, hebt Justin öfters hervor (c. 40: (ὑπὸ τῶν ἐκ παντὸς γένους ἀνθρώπων) – und c. 53: (τοὺς ἀπὸ παντὸς ἔθνους ἀνθρώπων)). ↩