31.
Wenn dann jemand bei der Form des geschichtlichen Berichts, der auch an sich etwas Wahres enthält, zugleich aber noch etwas Geheimnisvolles aufweist, dazu imstande ist, der möge auch die Leute betrachten, die ihre ursprüngliche Sprache bewahrt haben, wie sie nämlich deshalb, weil sie sich nicht „vom Aufgang“ entfernten, im Aufgang und in der Sprache des Aufgangs verharren; er mag bedenken, dass diese allein geworden sind „der Teil des Herrn“ und „sein Volk, Jakob“ S. 479 genannt, und dass auch „Israel das Ausmaß seines Erbes“ geworden ist1 . Und diese allein sollten unter der Leitung eines Herrschers stehen, der seine Untergebenen nicht wie die andern Herrscher dazu bekommen hatte, dass er sie bestrafe. Man bemerke dann, soweit dies menschlicher Einsicht möglich ist, dass in der staatlichen Gemeinschaft dieses Volkes, das von dem Herrn zu seinem besonderen „Teil“ ausersehen war, Sünden begangen werden, zuerst solche, die erträglich und von der Art sind, dass die Sünder nicht gänzlich verlassen zu werden verdienen, später aber zahlreichere, jedoch immer noch erträgliche. Man bedenke, dass dieser Stand der Dinge längere Zeit fortdauert, und dass immer Heilmittel angewendet werden, und dass die Menschen von Zeit zu Zeit sich wieder bessern; man beachte, wie sie nach dem Verhältnis ihrer Sünden den Herren anderer Länder überlassen werden und anfangs eine gelindere Strafe erhalten und nach Abbüßung der Strafe gleichsam erzogen in ihre eigenen Wohnsitze wieder zurückkehren dürfen; man bemerke, dass sie später strengeren Herren, wie es die Schriften nennen könnten, übergeben werden, nämlich Assyriern und dann Babyloniern. Ferner wolle man beachten, dass sie trotz der angewandten Heilmittel nichtsdestoweniger das Maß ihrer Schuld vergrößern und deshalb von den Herrschern der übrigen Völker auseinandergerissen und in andere Länder verpflanzt werden.
Ihr eigener Schutzherr aber mag geflissentlich übersehen, wie sie von den Schutzherren der andern Völker unterdrückt werden, damit auch er mit gutem Grunde, gleichsam sich rächend, Vollmacht erhalte, von den übrigen Völkern abzutrennen, wen er könne, und dies auch ausführe und ihnen Gesetze gebe und den Lebenswandel, den sie führen müssen, anzeige, um sie dann zur Vollendung emporzuführen, der er von seinem früheren Volke diejenigen zuführe, welche nicht gesündigt hatten.
vgl. Dtn 32,9 ↩
