63.
Hierauf ist dies zu antworten. Wenn wirklich „die Skythen und die Nomadenstämme Libyens und die Serer“, die nach der Behauptung des Celsus „keinen Gott verehren“, und noch „andere ganz rechlose und gesetzlose Völker“ und selbst „die Perser den Anblick von Tempeln, Altären und Götterbildern nicht ertragen können“, so ist es deshalb doch nicht dasselbe, wenn jene Völker diese Dinge nicht „ertragen“ können, und wenn wir dies nicht vermögen. Man muß nämlich unterscheiden, von welchen Lehren diejenigen ausgehen, „die Tempel und Götterbilder nicht ertragen können“, damit man den lobe, der sie auf Grund von vernünftigen Lehren nicht erträgt, und den tadele, der dies infolge von irrigen Lehren tut. Denn es ist möglich, dass dasselbe Verhalten durch verschiedene Lehren veranlaßt ist. So vermeiden zum Beispiel die Philosophen, welche der Schule des Zeno von Kition angehören, den Ehebruch, ebenso auch die Schüler des Epikur, aber auch einige ganz ungebildete Leute. Man beachte aber wie verschieden die Gründe sind, durch welche so viele Leute zur Vermeidung des Ehebruchs bestimmt werden. Die einen vermeiden ihn aus Rücksicht auf das allgemeine Beste und weil es der Natur des vernünftigen Wesens widerspricht, ein Weib zu verführen, das durch die Gesetze bereits einem S. 722 anderen verbunden ist, und so das Haus eines anderen Mannes zu schänden. Wenn aber die Epikureer sich des Ehebruchs enthalten, so geschieht dies nicht aus jenem Grunde, sondern weil sie die Lust als das höchste Gut betrachten und nun sehen, dass der Mann, welcher der einen ehebrecherischen Lust nachgegeben hat, sich deshalb vielen Hindernissen aussetzt, welche der Lust entgegenstehen, bisweilen sogar dem Gefängnis oder der Verbannung oder dem Tod, oftmals aber vorher schon Gefahren, wenn er den Augenblick zu erspähen sucht, wo der Ehemann und seine treuen Diener das Haus verlassen. Könnte man also nach Annahme einen Ehebruch begehen, ohne dass der Ehemann oder einer seiner Hausgenossen oder andere Menschen, deren Achtung man infolge des Ehebruchs verlieren würde, Kenntnis davon erhielten, so würde wohl ein Epikureer um der Lust willen den Ehebruch begehen.
Wenn aber endlich auch ungebildete Leute die ihnen gebotene Gelegenheit zum Ehebruch nicht benutzen, so dürften sie sich des Ehebruchs wohl nicht deshalb enthalten, um sonst mehr Vergnügen zu erjagen, sondern es würde sich wohl bisweilen herausstellen, dass sie auf den Ehebruch aus Furcht vor den vom Gesetz angedrohten Strafen Verzicht leisten. Man sieht also, dass ein Verhalten, das als eines und dasselbe erscheint, wie die Enthaltung vom Ehebruch, doch nicht das nämliche, sondern verschieden ist je nach den verschiedenen Beweggründen, welche die einen und die anderen zur Enthaltung veranlassen, indem die einen sich aus guten Gründen enthalten, die andern aber aus schlechten und gottlosen wie das bei den Epikureern und jenen ungebildeten Leuten der Fall ist.
