XXX. Über die Erstlinge und den Zehnten.
[Forts. von S. 63 ] Derselbe über die Erstlinge und den Zehnten:
Noch gebe ich den Auftrag, daß jede Erstlingsabgabe dem Bischofe, den Priestern und Diakonen zu ihrem Unterhalte gebracht werde: der ganze Zehnt aber soll dargebracht werden zum Unterhalte der übrigen Kleriker, der Jungfrauen, der Witwen und der Armen. Denn die Erstlinge gehören den Priestern und den ihnen dienenden Diakonen.1
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Nach Apost. Konstitutionen VII, 29 gehören die Zehnten ausschließlich den Armen. ↩