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Werke Kirchenordnungen Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen (BKV)
C. Weihen, Verordnungen und Gebete

XXXI. Von den Überbleibseln.

Derselbe über die Überbleibsel:

Die bei der Feier der Geheimnisse überbleibenden Eulogien sollen nach dem Willen des Bischofs oder der Priester die Diakonen unter den Klerus verteilen und zwar dem Bischofe vier Teile, dem Priester drei, dem Diakon zwei Teile, den Subdiakonen oder Lektoren einen Teil. Denn das ist schön und angenehm vor Gott1, daß jeder nach seiner Würde geehrt werde. Denn die S. 64 Kirche ist eine Schule nicht der Verwirrung, sondern der Ordnung.2


  1. 1 Tim. 2, 3. ↩

  2. Die Eulogien sind die nicht konsekrierten Teile des vom Volke geopferten Brotes und Weines. Die konsekrierten genossen die Kleriker und auch getaufte und unschuldige Kinder, wie Evagrius, H. E. IV, 36, berichtet. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung: Das achte Buch der apostolischen Konstitutionen

Inhaltsangabe

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