Antwort
Daß der Gebrauch des Gürtels nothwendig sei, beweisen auch die früheren Heiligen. Johannes trug einen ledernen Gürtel um seine Lenden und noch früher Elias. Denn es steht als eine Eigenthümlichkeit des Mannes geschrieben: „Ein haariger Mann,“ und „ein lederner Gürtel um seine Lenden.“1 Auch von Petrus wird erzählt, er habe sich eines Gürtels bedient, wie aus den Worten des Engels hervorgeht, der zu ihm sprach: „Gürte dich und ziehe deine Schuhe an.“2 Auch geht aus der Prophezeiung des Agabus hervor, daß der selige Paulus einen Gürtel getragen habe, denn er sagt: „Den Mann, welchem dieser Gürtel gehört, werden sie in Jerusalem so binden.“3 Auch dem Job wird vom Herrn befohlen sich zu gürten. Denn als wenn es ein Zeichen des männlichen Muthes und der Bereitwilligkeit zum Handeln wäre, sagt er: „Gürte deine Lenden wie ein Mann.“4 Offenbar war auch bei allen Jüngern des Herrn der Gürtel im Gebrauch, da ihnen verboten wurde, Gold im Gürtel zu haben. Übrigens muß auch Derjenige, der selbst eine Arbeit verrichten will, sich ausschürzen, um S. 107 ungehindert in seinen Bewegungen zu sein. Dazu bedarf er aber des Gürtels, um das Kleid an dem Körper emporzuziehen; auch wärmt das Kleid mehr, wenn es von allen Seiten zusammengezogen ist, und hindert nicht an den Bewegungen. Ja selbst der Herr, als er sich anschickte, seine Jünger zu bedienen, nahm ein Leintuch und umgürtete sich damit. Über die Menge der Kleider brauchen wir wohl Nichts zu sagen, da wir Dieses hinlänglich in der Abhandlung über die Armuth erörtert haben. Denn wenn Demjenigen, der zwei Röcke hat, befohlen wird, dem einen zu geben, der keinen hat, so ist offenbar der Besitz von mehreren zu eigenem Gebrauch verboten. Was braucht man daher für Diejenigen, welchen verboten ist, zwei Röcke zu haben, noch über den Gebrauch derselben eine besondere Verordnung zu erlassen?
