Antwort
Es ist nicht leicht, gewisse Handwerke zu bestimmen, weil nach der besonderen Beschaffenheit der Orte und der S. 134 Zweckmäßigkeit, wie in jeder Gegend Geschäfte betrieben werden, für die einen diese, für die anderen andere erforderlich sind. Im Allgemeinen aber kann die Auswahl derselben insoferne bestimmt werden, als wir diejenigen betreiben sollen, welche das Friedliche und Geräuschlose unseres Lebens nicht stören und weder viel Mühe zur Herbeischaffung des Stoffes noch viel Anstrengung, um die angefertigten Sachen zu verkaufen, erfordern, und welche für uns kein ungeziemendes und schädliches Zusammentreffen mit Männern oder Weibern veranlassen; sondern wir müssen glauben, daß uns in allen Einfachheit und Wohlfeilheit als besonderes Ziel vorgesteckt sei, und uns hüten, den unvernünftigen und schädlichen Begierden der Menschen dadurch zu dienen, daß wir Das verfertigen, wonach ihr Streben geht. Daher müssen wir zum Weben Das wählen, was im gewöhnlichen Leben gebraucht wird, nicht was von üppigen Menschen erdacht worden, um die Jugend zu fangen und zu bestricken. Ebenso müssen wir auf die Anfertigung von Schuhen nur soviel Kunst anwenden, als zur Befriedigung des Bedürfnisses erforderlich ist. Zimmer-, Schreiner-, Schmiedehandwerk und Ackerbau sind zwar auch an und für sich zum Leben nothwendig und gewähren großen Nutzen und können eigentlich von uns nicht verworfen werden; nur müssen wir, wenn sie uns Lärm verursachen oder das Zusammenleben der Brüder stören, sie nothwendig ablehnen und jene Künste vorziehen, die unser Leben vor Zerstreuung bewahren und im Wohlgefallen des Herrn erhalten und die weder von dem zeitigen Psalmgesange nach dem Gebete noch der übrigen Ordnung Diejenigen abhalten, welche sich die Übung der Frömmigkeit ganz besonders angelegen sein lassen. Kommt bei ihnen aber Nichts vor, was den Hauptzweck unseres Lebens beeinträchtigt, so sind sie vielen anderen Beschäftigungen vorzuziehen, besonders der Ackerbau, der durch sich selbst das Nothwendige herbeischafft und die sich mit ihm Beschäftigenden vom vielen Umherschweifen und Hin- und Herlaufen zurückhält; nur muß er, wie S. 135 gesagt, weder von Seiten der Nachbarn noch von Seiten der Hausgenossen Lärm und Unruhe verursachen.
