Antwort
Wer dem von dem Vorgesetzten Verordneten nicht nachkommt, der muß offen oder vor ihm besonders Widerspruch leisten, falls er einen im Sinne der Schrift triftigen Grund hat, oder er muß schweigend das Befohlene thun. Scheut er sich aber, so bediene er sich Anderer als Vermittler dazu, damit er, ist das Gebot gegen die Schrift, sowohl sich als die Brüder vor Schaden bewahre, zeigt es sich aber, daß es der gehörigen Ordnung entspricht, die eitele und gefährliche Grübelei fahren lasse — „denn wer zweifelhaft ist,“ sagt der Apostel, „der ist verdammt, wenn er isset, weil er nicht aus Überzeugung handelt,“1 — und den Einfältigen S. 149 keine Veranlassung zum Ungehorsame gebe. „Denn es wäre besser,“ sagt der Herr, „daß ein Mühlstein an seinen Hals gehängt und er in’s Meer geworfen würde, als daß er eins aus diesen Kleinen ärgert.“2 Wenn aber Einige im Ungehorsame verharren, indem sie heimlich tadeln und ihre Unzufriedenheit nicht öffentlich vorbringen, die sollen als Urheber des Zwistes unter den Brüdern und als Zerstörer des Ansehens der Gesetze und als Lehrer der Auflehnung und des Ungehorsams aus der Brüderschaft gestoßen werden. „Denn treibe,“ sagt Salomon, „die Pest aus der Versammlung, und es wird der Zank mit ihr fortgehen.“3 Und ferner: „Schaffet den Bösewicht aus eurer Mitte fort! Denn ein wenig Sauerteig verdirbt den ganzen Teig.“4
