Antwort
Wenn Einige über einen Gegenstand uneins werden, so sollen sie nicht streitsüchtig mit einander hadern, sondern die Entscheidung denen, die dazu befähigt sind, anheimgeben. Damit daher weder die Ordnung gestört, wenn Alle und überall fragen, noch Anlaß zum Scherzen und Schwätzen gegeben werde, so muß Einer dazu bestimmt und ermächtigt sein, die Streitsache der Brüderschaft zur gemeinschaftlichen Berathung vorzulegen oder dem Vorsteher zu überweisen. Denn so wird die Streitfrage richtiger und gründlicher diskutirt werden. Denn ist bei jeder Sache Kenntniß und Erfahrung nöthig, so ganz besonders bei diesen. Und wenn S. 151 schon Niemand Unerfahrenen den Gebrauch der Werkzeuge anvertraut, so muß man um so mehr die Handhabung der Reden den Erfahrenen überlassen, die Ort, Zeit und Art der Fragen zu unterscheiden im Stande sind und durch einsichtsvolles und kluges Gegenfragen sowie verständiges Anhören sorgfältig darüber wachen, daß die Lösung der Fragen zur Erbauung der Gemeinde geschehe.
