Antwort
[Forts. v. S. 154 ]
Es ist aber gut, daß die Vorsteher der Brüderschaften hin und wieder zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten zusammenkommen, um sich über unerwartete Vorfälle und schwer zu behandelnde Charaktere und die Art, wie sie bei Jedem verfahren sind, mit einander zu besprechen, so daß, wenn von Einem ein Mißgriff gemacht worden ist, dieser durch das Urtheil Vieler sicher aufgedeckt und Das, was recht geschehen ist, durch das Zeugniß Mehrerer bekräftigt werde.
