Antwort
Wollen Verheirathete sich diesem Leben anschließen, so müssen sie gefragt werden, ob sie Dieß mit beiderseitiger Einwilligung thun nach der Anordnung des Apostels: „Denn — der Mann —“ sagt er „hat keine Macht über seinen Leib.“1 Daher muß ein Solcher, will er eintreten, vor mehreren Zeugen aufgenommen werden. Denn Nichts geht über den Gott schuldigen Gehorsam. Ist aber der eine Theil nicht einverstanden und dagegen, indem er sich wenig um das Wohlgefallen Gottes kümmert, so denke man an den Apostel, der da sagt: „Im Frieden aber hat uns Gott berufen,“2 auf daß das Gebot des Herrn erfüllt werde, der da sagt : „Wenn Jemand zu mir kommt und nicht hasset seinen Vater, seine Mutter, sein Weib, seine Kinder u. s. w., der S. 84 kann mein Jünger nicht sein.“3 Denn Nichts geht über den Gehorsam gegen Gott. Wir wissen aber, daß oft bei Vielen durch anhaltendes Gebet und unablässiges Fasten das Ziel eines keuschen Wandels erreicht worden ist, indem der Herr die durchaus Widerspänstigen oft durch körperliche Noth dahin führte, sich für das Richtige zu entscheiden.
