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S. 1 Individueller Unterricht! ― Nur ein Gott!
Die Unterweisung in der Glaubenslehre ist eine Pflicht für die Vorsteher des Geheimnisses der Religion, damit die Kirche durch den Zuwachs der Auserwählten dadurch voll werde, daß das Wort des Glaubens auf dem Wege des Unterrichtes dem Ohr der Ungläubigen vermittelt wird. Doch nicht dieselbe Art des Unterrichtes wird für alle, die zu dem Worte herantreten, passen, sondern man muß die Belehrung jedesmal nach der Verschiedenheit ihrer Religion einrichten, so daß man zwar dasselbe Lehrziel im Auge hat, aber bei allen nicht die nämliche Lehrmethode in Anwendung bringt. Von einer anderen Ansicht ist ja der Jude befangen und von einer anderen der im Heidentum Lebende; desgleichen werden der Anomöer, der Manichäer, die Anhänger des Marcion, Valentin, Basilides und wie die übrige Liste der in Ketzerei Gefallenen lautet, von denen jeder von eigentümlichen Ansichten beherrscht ist, naturgemäß fordern, daß man den Kampf gegen ihre Sondermeinungen aufnimmt; denn nach der Art der Krankheit muß auch das Heilverfahren sich richten. Darum darfst du die Vielgötterei des Heiden und den Unglauben des Juden gegenüber dem Eingebornen Gottes nicht mit denselben Mitteln behandeln; ebensowenig kannst du den in Ketzereien Verirrten die trugvollen Märchen ihrer Lehrsätze mit den nämlichen Gründen umstoßen; und was den Sabellius zurechtbringen könnte, wird schwerlich auch den Anomöer bekehren; gerade so überwinden die Waffen, welche den Manichäer besiegen, nicht auch den Juden. Vielmehr muß man, wie gesagt, auf die Meinungen der einzelnen Rücksicht nehmen und die Belehrung jedesmal im Hinblick auf die besonderen Irrtümer des betreffenden Gegners einrichten; dazu gehört ferner, daß man bei jedem Unterricht gewisse S. 2 Grundwahrheiten und wohlbegründete Prämissen im voraus feststellt, so daß man, von dem von beiden Teilen Zugestandenen ausgehend, in Form von Folgerungen die ganze Wahrheit entwickelt.