1.
Allein sie fordern einen Beweis dafür, daß Gott auf unsere Anrufung hin wirklich zur Heiligung der S. 68 Handlung gegenwärtig werde. Wer ein solches Verlangen stellt, möge nochmals durchlesen, was wir oben dargelegt haben. Denn der Beweis, daß die im Fleische erschienene Macht wirklich göttlich sei, dient zur Beantwortung der nunmehr zur Erörterung gestellten Frage. Ist nämlich vom Fleischgewordenen, der seine höhere Natur durch seine Wunder offenbart, nachgewiesen, daß er wahrer Gott ist, so ist damit auch schon bewiesen, daß er stets auf die Anrufung zur Taufe gegenwärtig wird. Denn wie jedes Ding gewisse Eigentümlichkeiten hat, wodurch es seine Natur verrät, so besteht eine Eigentümlichkeit der göttlichen Natur in der Wahrhaftigkeit. Nun hat er verheißen, daß er bei denen, die ihn anrufen, sein werde, daß er mitten unter den Gläubigen weile, bei allen bleibe und jedem beistehe. Demnach bedürfen wir für die Gegenwart Gottes bei der Taufhandlung kaum noch eines anderen Beweises, weil wir uns einerseits auf Grund seiner Wunder von seiner Gottheit überzeugt haben, anderseits wissen, daß Gott mit Naturnotwendigkeit unmöglich mit der Lüge Gemeinschaft haben kann. Und so dürfen wir keinen Zweifel daran haben, daß in dem untrüglichen Versprechen schon das Versprochene enthalten ist. Wenn aber bei der heiligen Verrichtung Gott im Gebete vorher angerufen wird, so liegt hierin ein mehr als genügender Beweis dafür, daß sie von Gott mit wirksamer Kraft gekrönt wird.