2.
Wenn nämlich bei der anderen Art der Menschengeburt, wie bereits erwähnt, das Bestreben der Eltern, selbst wenn sie nicht darum bitten, doch nur mit Hilfe des göttlichen Beistandes, ohne den ihr Bemühen fruchtlos und unwirksam bliebe, ein neues Menschenwesen hervorzubringen vermag, um wieviel mehr wird unser Streben bei der geistigen Geburt erfolgreich sein, da einerseits Gott nach dieser Glaubenslehre seinen Beistand verheißen und seine Kraft in die Handlung gelegt hat, andererseits wir mit unserem Willen zur Erreichung des hohen Zieles beitragen, insofern die Mitwirkung des Gebetes mit dem Akte sich verbindet, wie es sich geziemt. Denn gleichwie diejenigen, welche um den Aufgang der Sonne beten, dem wirklich eintretenden Naturvorgang S. 69 keinen Eintrag tun, auch niemand derartigen Gebetseifer, der Gott um solches anfleht, was jedenfalls geschieht, für unnütz erklären möchte, so werden auch wir, wenn wir trotz unserer festen Überzeugung, Gott werde seinem untrüglichen Versprechen gemäß den durch jene mystische Handlung Wiedergebornen auf jeden Fall Gnade verleihen, dennoch beten, hiedurch einen Gnadenzuwachs erwerben oder die Gnadenspende wenigstens nicht verhindern. Denn daß die Gnadenmitteilung auf jeden Fall erfolge, glauben wir bestimmt, da derjenige, der sie versprochen hat, Gott ist; der Beweis für seine Gottheit liegt aber in seinen Wundern vor; sonach kann kein Zweifel bestehen, daß Gott durch die Taufe seine Gnade spende.