2.
Das nämliche können wir auch gegen die Juden als genügendes Zeugnis dafür verwenden, daß derjenige auf Erden erschienen ist, an den sie nicht glauben. Denn bis zur Gotteserscheinung Christi hatten sie in Jerusalem ihren glänzenden Königsthron, ihren hochberühmten Tempel, ihre alljährlichen Feste; und alles, was sonst noch in Bildern für solche, welche mit dem tieferen, mystischen Verständnis noch nicht vertraut sind, vom Gesetze vorgeschrieben war, blieb ihnen nach ihrer altehrwürdigen, verordneten Religionsübung völlig unverwehrt. Da sie aber den Erwarteten und den durch die Propheten und durch das Gesetz Vorherverkündeten gesehen hatten und doch fernerhin dem Glauben an den Erschienenen jenen trügerischen Aberglauben vorzogen, welchen sie infolge falscher Auslegung der Gesetzesworte aufrechthielten, mehr der Gewohnheit als vernünftiger Erwägung gehorchend, und die erschienene Gnade nicht annahmen, so sind die Feierlichkeiten ihres Kultus nur noch in Erzählungen vorhanden, welche keine Verwirklichung mehr finden, ihr Tempel vollends ist kaum mehr in seinen S. 42 Spuren zu erkennen, von jener herrlichen Stadt aber sind nur Trümmer vorhanden, so daß also den Juden von ihrem Nationalkultus nichts mehr geblieben ist, ja sogar ihre Kultusstätte in Jerusalem durch den Befehl der Herrscher ihnen unzugänglich gemacht wurde.