Edition
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Ἐκκλησιαστικὴ ἱστορία
ΙΓ Ἀντωνίνου πρὸς τὸ κοινὸν τῆς Ἀσίας ἐπιστολὴ περὶ τοῦ καθ' ἡμᾶς λόγου.
[4.13.1] «Αὐτοκράτωρ Καῖσαρ Μάρκος Αὐρήλιος Ἀντωνῖνος Σεβαστός, Ἀρμένιος, ἀρχιερεὺς μέγιστος, δημαρχικῆς ἐξουσίας τὸ πέμπτον καὶ τὸ δέκατον, ὕπατος τὸ τρίτον, τῶι κοινῶι τῆς Ἀσίας χαίρειν. [4.13.2] ἐγὼ μὲν οἶδ' ὅτι καὶ τοῖς θεοῖς ἐπιμελές ἐστι μὴ λανθάνειν τοὺς τοιούτους· πολὺ γὰρ μᾶλλον ἐκεῖνοι κολάσαιεν ἂν τοὺς μὴ [4.13.3] βουλομένους αὐτοῖς προσκυνεῖν ἢ ὑμεῖς. οὓς εἰς ταραχὴν ἐμβάλλετε, βεβαιοῦντες τὴν γνώμην αὐτῶν ἥνπερ ἔχουσιν, ὡς ἀθέων κατηγοροῦντες· εἴη δ' ἂν κἀκείνοις αἱρετὸν τῶι δοκεῖν κατηγορουμένοις τεθνάναι μᾶλλον ἢ ζῆν ὑπὲρ τοῦ οἰκείου θεοῦ· ὅθεν καὶ νικῶσι, προϊέμενοι τὰς ἑαυτῶν ψυχὰς ἤπερ πει[4.13.4]θόμενοι οἷς ἀξιοῦτε πράττειν αὐτούς. περὶ δὲ τῶν σεισμῶν τῶν γεγονότων καὶ γινομένων, οὐκ ἄτοπον ὑμᾶς ὑπομνῆσαι ἀθυμοῦντας μὲν ὅταν περ ὦσιν, παραβάλλοντας δὲ τὰ ἡμέτερα [4.13.5] πρὸς τὰ ἐκείνων. οἳ μὲν οὖν εὐπαρρησιαστότεροι γίνονται πρὸς τὸν θεόν, ὑμεῖς δὲ παρὰ πάντα τὸν χρόνον καθ' ὃν ἀγνοεῖν δοκεῖτε, τῶν τε θεῶν τῶν ἄλλων ἀμελεῖτε καὶ τῆς θρηισκείας τῆς περὶ τὸν ἀθάνατον· ὃν δὴ τοὺς Χριστιανοὺς θρηισκεύοντας ἐλαύνετε [4.13.6] καὶ διώκετε ἕως θανάτου. ὑπὲρ δὲ τῶν τοιούτων ἤδη καὶ πολλοὶ τῶν περὶ τὰς ἐπαρχίας ἡγεμόνων καὶ τῶι θειοτάτωι ἡμῶν ἔγραψαν πατρί, οἷς καὶ ἀντέγραψεν μηδὲν ἐνοχλεῖν τοῖς τοιούτοις, εἰ μὴ ἐμφαίνοιντό τι περὶ τὴν Ῥωμαίων ἡγεμονίαν ἐγχειροῦντες. καὶ ἐμοὶ δὲ περὶ τῶν τοιούτων πολλοὶ ἐσήμαναν. [4.13.7] οἷς δὴ καὶ ἀντέγραψα κατακολουθῶν τῆι τοῦ πατρὸς γνώμηι. εἰ δέ τις ἐπιμένοι τινὰ τῶν τοιούτων εἰς πράγματα φέρων ὡς δὴ τοιοῦτον, ἐκεῖνος ὁ καταφερόμενος ἀπολελύσθω τοῦ ἐγκλήματος καὶ ἐὰν φαίνηται τοιοῦτος ὤν, ὁ δὲ καταφέρων ἔνοχος ἔσται δίκης. προετέθη ἐν Ἐφέσωι ἐν τῶι κοινῶι τῆς Ἀσίας». τούτοις οὕτω χωρήσασιν ἐπιμαρτυρῶν Μελίτων, τῆς ἐν Σάρδεσιν ἐκκλησίας ἐπίσκοπος κατ' αὐτὸ γνωριζόμενος τοῦ χρόνου, δῆλός ἐστιν ἐκ τῶν εἰρημένων αὐτῶι ἐν ἧι πεποίηται πρὸς αὐτοκράτορα Οὐῆρον ὑπὲρ τοῦ καθ' ἡμᾶς δόγματος ἀπολογίαι.
Übersetzung
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Kirchengeschichte (BKV)
13. Kap. Das von Antoninus in unserer Sache an die Vertretung Asiens gerichtete Schreiben.
„Selbstherrscher Cäsar Markus Aurelius Antoninus Pius Armenius, oberster Priester, zum 15. Male Volkstribun, zum dritten Male Konsul, entbietet der Vertretung Asiens seinen Gruß. Ich weiß, daß auch den Göttern S. 171 daran gelegen ist, daß solche Leute1 nicht verborgen bleiben. Denn den Göttern kommt es weit mehr als euch zu, diejenigen zu bestrafen, welche sie nicht anbeten wollen. Diejenigen, welche ihr belästigt, befestigt ihr in der Auffassung, die sie von uns haben und die sich in dem Vorwurf der Gottlosigkeit kundgibt. Offenbar dürfte es ihnen, wenn sie angeklagt werden, erwünscht sein, zu zeigen, daß sie um ihres eigenen Gottes willen lieber sterben als leben. Daher gehen sie auch als Sieger hervor, da sie eher ihr Leben hingeben, als daß sie auf eure Forderungen eingehen. Bezüglich der Erdbeben, die sich ereignet haben und noch ereignen, ist es am Platze, euch zu mahnen, daß ihr stets in eurer Mutlosigkeit das Verhalten der Christen mit eurem eigenen Verhalten vergleichet. Die Christen setzen (alsdann) ihr Vertrauen erst recht auf Gott; während ihr offenbar die ganze Zeit hindurch den Kopf verlieret und euch weder um die übrigen Götter noch um den Dienst des Unsterblichen kümmert, wegen dessen Verehrung ihr die Christen tödlich bedrängt und verfolgt. Bezüglich der Christen hatten sich bereits viele Statthalter brieflich an unseren ehrwürdigsten Vater gewandt, der ihnen in einem Reskript befahl, sie sollten die Christen nicht belästigen, es sei denn, daß sie offenkundig etwas gegen die römische Regierung unternähmen. Auch ich habe über die Christen von vielen Seiten Berichte erhalten, auf welche ich ganz im Sinne meines Vaters geantwortet habe. Sollte aber jemand einen Christen als solchen vor Gericht führen, dann soll der Angeklagte, auch wenn er wirklich Christ ist, freigesprochen, der Kläger aber verhaftet werden. Vorgelegt zu Ephesus vor der Vertretung Asiens.“2 Hier- S. 172 für ist Zeuge Melito, Bischof von Sardes, der damals lebte. Sein Zeugnis ergibt sich aus einer an den Kaiser Verus3 zugunsten unserer Lehre gerichteten Apologie.4
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= die Christen. ↩
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Dieses Schreiben des Kaisers Antoninus, das in der vorliegenden Form offenbar als christliche Erfindung anzusehen ist, ist auch in Cod. Paris. 450 vom Jahre 1364, und zwar nach den Apologien Justins überliefert. E. Schwartz (z. St.) hält das Edikt für die Übersetzung einer latemischen Fälschung, v. Harnack, „Edikt des Antoninus Pius, in TU 13, 4 (Leipzig 1895) versucht, in demselben christliche Interpolationen von echtem Bestände zu sondern. S. 37 übersetzt Harnack den von ihm zurechtgelegten Text also: „… Ich weiß, daß auch die Götter (selbst) dafür sorgen, daß solche Leute nicht verborgen bleiben; denn sie dürften wohl viel mehr als ihr die strafen, welche ihnen die Verehrung verweigern. Diese beunruhigt ihr schwer und bestärkt sie in der (gottfeindlichen) Gesinnung, welche sie haben, indem ihr sie als Atheisten anklagt. Es wäre ihnen aber (nur) erwünscht, sich, wenn sie angeklagt werden, den Anschein zu geben, lieber für ihren Privatgott zu sterben als zu leben. Betreff der Erdbeben aber, die sich ereignet haben und noch ereignen, ist es angemessen, euch, die ihr verzagt werdet, sooft sie eintreten, erinnernd vorzuhalten, daß ihr während der ganzen Zeit, in der ihr wie wahnsinnig seid, die anderen Götter und auch den Dienst des ewigen Jupiter vernachlässigt, jene (die Christen) aber hetzt und verfolgt. Betreff dieser Leute haben bereits auch viele Provinzialstatthalter an unseren göttlichen Vater geschrieben, und er antwortete ihnen, sie sollten sie in keiner Weise belästigen, sobald offenbar sei, daß sie nichts gegen die römische Herrschaft unternehmen. Auch mir haben viele über sie Bericht erstattet, denen ich ganz im Sinne meines Vaters geantwortet habe. Sollten aber etwelche fortfahren, einen jener Leute als solchen (nämlich als Atheisten) vor Gericht zu bringen, so soll der Angeklagte von der Anklage freigesprochen werden, auch wenn er offenbar ein solcher ist, der Ankläger aber soll bestraft werden.“ ↩
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= Mark Aurel. ↩
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Ein Auszug aus dieser Apologie mit dem Hinweis auf das Reskript ist unten Kap. 26 gegeben. ↩