§ 3.
Die zu Reinigenden sollen also völlig rein werden, von jeder Vermischung mit Unähnlichem frei. Die erleuchtet werden, sollen mit göttlichem Licht erfüllt werden, durch reine Geistesaugen zum Stand und der Tugend der Beschauung erhoben; die vervollkommnet werden, sollen von der Unvollkommenheit befreit werden und Anteil an der vollendenden Wissenschaft der Heiligen gewinnen. Die das Amt zu reinigen haben, sollen durch ihren Vorrang die andern zum Anteil an ihrer Reinheit führen. Die zum Erleuchten Berufenen, die schärferen Geistes sind, um das Licht zu erschauen und ausströmen zu lassen, sollen selbst davon erfüllt sein und überfließen und es nach allen Seiten denen zuleiten, die dessen würdig sind. Die zur Vollendung Berufenen, in der Kunst des Vollendens erfahren, sollen durch die heiligste Unterweisung in heiligen Dingen die dazu Berufenen zur Vollendung führen. Jeder Stand der Hierarchie wird so nach seinem Maß zur Mitarbeit mit Gott geführt und vollendet durch Gottes Gnade und Kraft, was der Gottheit von Natur aus und über die Natur innewohnt und von ihm auf überwesentliche Weise geschieht und offenbar wird zur möglichst weitgehenden Nachahmung Gottes durch die ihn liebenden Geister der Hierarchie.