§ 4.
Es ist auch vielleicht angebracht, noch hinzuzufügen, daß jeder Geist in sich getrennt seine eigentümlichen ersten, mittleren und letzten Ordnungen und Fähigkeiten hat, die auf dieselbe Weise wie die höheren eigentümlichen Führungen der einzelnen hierarchischen Erleuchtungen licht werden; dadurch gewinnt ein jeder Geist nach seiner Fassungskraft Anteil an der strahlendsten Reinigung, dem reichlichsten Licht, der absoluten Vollkommenheit.