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Werke Tertullian (160-220) Adversus Marcionem Die fünf Bücher gegen Marcion. (BKV)
Zweites Buch

7. Cap. Gott konnte den Missbrauch der Willensfreiheit nicht hindern, wenn er sie dem Menschen einmal verliehen hatte.

Bei dieser Lehrbestimmung bleibt an Gott alles in seinem Rechte, seine natürliche Güte, seine Weisheit in den Anordnungen und dem Vorherwissen sowie auch der Reichtum seiner Macht. Fordern muss man jedoch von Gott sowohl die höchste Würde als eine ganz besondere Beständigkeit in allen seinen Veranstaltungen und dann aufhören, die Frage aufzuwerfen, ob etwas ohne den Willen Gottes geschehen könne. Denn wenn man an der Besonnenheit und Beständigkeit des guten Gottes festhält, die aber nur zum Schutze seiner eigenen wohlweisen Einrichtungen wirksam sind, so wird man es auch nicht mehr auffallend finden, dass Gott gegen das, was er nicht will, nicht einschritt, damit so das, was Gegenstand seines Willens ist, konserviert werde.

Wenn er nämlich dem Menschen einmal die Willensfreiheit und Selbstbestimmung eingeräumt hatte und wenn diese Einräumung, wie wir gezeigt haben, eine Gottes würdige That war, so hatte er natürlich mit dieser seiner autoritativen Einrichtung dem Menschen auch die Anwendung jener Kräfte eingeräumt. Sie sollten aber — soweit Gott ins Spiel kommt — angewendet werden, wie er es wollte, d. h. Gott gemäss, d. h. zum Guten — denn niemand wird doch wohl gegen sich selbst eine Einräumung machen. — Soweit aber der Mensch dabei ins Spiel kommt, sollten jene Kräfte den Bewegungen der Freiheit selbst gemäss angewendet werden — denn wer jemandem den Gebrauch einer Sache einräumt, der wird ihm wohl auch einräumen, dass er sie nach seinem Sinn und Gutdünken gebrauche. Es war also selbstverständlich, dass Gott die Freiheit, nachdem er sie dem Menschen einmal verliehen, gewähren liess, d. h. seinerseits mit seinem Vorherwissen und seiner Allmacht, kraft deren er hätte einschreiten können, an sich hielt, so dass der Mensch, wenn er sich seiner Freiheit in schlimmer Weise zu bedienen begann, in Gefahr geriet. Wäre Gott eingeschritten, so hätte er die Willensfreiheit wieder aufgehoben, die er aus Weisheit und Güte zugestanden hatte.

Stelle Dir also nun vor, er sei eingeschritten, er habe die Willensfreiheit aufgehoben, indem er von dem Baume zurückrief, indem er das Weib von dem Zusammentreffen mit der betrügerischen Schlange abhielt, würde da nicht Marcion ausgerufen haben: O über diesen wetterwendischen, unbeständigen, treulosen Gott, der da wieder vernichtet, was er gemacht hat! Warum hat er die Willensfreiheit eingeräumt, wenn er dagegen S. 182 einschreiten will? Warum schreitet er gegen sie ein, wenn er sie gegeben hat? Mag er selbst bestimmen, wo er sich lieber des Irrtums zeihen lassen will, ob beim Treffen der Einrichtung oder bei deren Aufhebung? Würde er nicht dann gerade am meisten als ein durch Nichtwissen der Zukunft Betrogener dagestanden haben, wenn er Widerstand geleistet hätte? Jeder würde sagen, er habe bei der Einräumung gehandelt wie einer, der nicht weiss, was daraus wird.

Aber auch, wenn er es vorauswusste, dass der Mensch von seinen Einrichtungen einen schlechten Gebrauch machen würde, auch dann ist Gottes nichts so würdig, als Bedächtigkeit und Beständigkeit in seinen Einrichtungen, welche sie auch immer sein mögen. Wenn der Mensch, was er erhalten, nicht zu einem guten Abschluss brachte, so wäre das seine Sache gewesen und er hätte dem Gesetze gegenüber, dem er nicht folgen wollte, als Schuldiger dagestanden, keineswegs aber hätte der Gesetzgeber selbst sein Gesetz verkümmern können, indem er nicht zuliess, dass seine Vorschrift erfüllt würde. Dergleichen Vorwürfe würdest Du dem Schöpfer mit vollem Recht gemacht haben, wenn er dem freien Willen des Menschen mit seiner Voraussicht und Macht, die Du herausforderst, entgegengetreten wäre. Darum führe Dir jetzt zu gunsten desselben seine Würde, Langmut und Beständigkeit vor die Seele, womit er aller seiner Einrichtungen wartet, da sie vernünftig und gut sind.

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Übersetzungen dieses Werks
Die fünf Bücher gegen Marcion. (BKV)
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