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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Tertullien (160-220) Adversus Marcionem Die fünf Bücher gegen Marcion. (BKV)
Zweites Buch

11. Cap. Absurdität der marcionitischen Auffassung vom Sündenfall und dem darauf folgenden Richteramte Gottes. Gerechtigkeit ist eine Schutzwehr und notwendige Eigenschaft der Güte.

Gut also, Gott war von Anfang an bis zum Sündenfall des Menschen ausschliesslich gütig; von da an ist er Richter und streng, oder, wie die Marcioniten sagen, grausam. Das Weib wird auf der Stelle verurteilt, in Schmerzen zu gebären und dem Manne dienstbar zu sein, sie, die vorher nur von einer Vermehrung des Menschengeschlechts ohne irgendwelche Betrübnis, als Folge eines Segens, etwas gehört hatte: „Wachset nur und mehret Euch!“ Und sie war doch nur zur Gehilfin, und nicht zur Sklavin des Mannes bestimmt gewesen. Sofort wird auch die Erde verflucht und doch war sie vorher gesegnet worden. Sofort gab sie Disteln und Dornen, sie, die vorher fruchtbar an Gras, Kräutern und Bäumen gewesen war. Sofort gab es Schweiss und Mühe bei Erwerbung des täglichen Brotes, während vorher durch alle Arten Bäume allen der gemeinsame Lebensunterhalt und die Nahrung gesichert war. Von da an ging der Mensch zur Erde, vorher kam er von der Erde; von jetzt an war er zum Tode, vorher zum Leben bestimmt; von da an ging er in Kleidern aus Fellen, vorher war er ohne Gewissensbedenken nackt gewesen.

So war die Güte Gottes das Frühere, entsprechend seiner Natur, seine Strenge das Spätere infolge einer besondern Veranlassung. Erstere ist wesentlich, letztere zufällig, jene ihm eigentümlich, diese ihm beigelegt, jene aus seinem Wesen entsprungen, diese angenommen. Denn seine Wesenheit durfte ihre Güte nicht unwirksam bei sich behalten und bei vorkommender Veranlassung der Schuldige nicht mit einer bloss scheinbaren Strenge davon kommen. Erstere übte Gott um seinetwillen, die zweite wegen der Sache.

S. 188 Fange nun an, auch das Richteramt anzuklagen, als sei es dem Bösen verwandt; denn Du hast Dir ja einen andern Gott ausgeheckt, der bloss gütig ist, weil Du ihn Dir als Richter nicht denken kannst, obwohl wir gezeigt haben, dass auch er des Richteramts walten müsse; wo nicht, so würde es von ihm ganz verkehrt und thöricht sein, eine Sittenlehre aufzustellen, die kein Ahnden, d. h. kein Richteramt kennt. Wenn man aber das Dasein eines Gottes beweist, der nicht richtet, so ist man damit den Gott, der richtet, noch nicht los. Man würde ohne Zweifel die Gerechtigkeit selbst anklagen müssen, die es ist, welche die richterliche Thätigkeit hervorruft, oder auch sie für eine Art von Bosheit erklären, d. h. die Ungerechtigkeit unter die Prädikate der Güte aufnehmen. Denn die Gerechtigkeit ist dann etwas Böses, wenn die Ungerechtigkeit etwas Gutes ist. Ist man aber genötigt, die Ungerechtigkeit als etwas sehr Schlechtes zu bezeichnen, so zwingt uns dasselbe Gesetz, die Gerechtigkeit für etwas sehr Gutes zu halten. Denn alles dem Schlechten Entgegengesetzte ist gut, sowie auch alles dem Guten Feindliche schlecht. Also je schlechter die Ungerechtigkeit ist, desto besser die Gerechtigkeit. Sie ist auch nicht bloss für eine Nebenart der Güte, sondern für ein Bollwerk derselben anzusehen, weil die Güte bei Ungerechtigkeit, wenn sie nicht von der Gerechtigkeit so geleitet wird, dass sie gerecht bleibt, keine Güte mehr sein würde. Nichts Ungerechtes ist gut, umgekehrt aber, alles Gerechte ist auch gut.

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