4.
Doch einerseits kann von Anmaßung nicht die Rede sein, weil es den Jungfrauen, nachdem sie anderweitige Lerngelegenheit hatten, mehr um einen Erweis des Wohlwollens als um eine Belehrung von meiner Seite zu tun war; andererseits erscheint meine Bereitwilligkeit entschuldbar. Denn spricht auch für sie die Autorität eines Blutzeugen1, der sie zur Beobachtung ihrer Regel bestimmt, hielt ich es doch nicht für überflüssig, meine Schmeichelrede als Lockruf für ihren Beruf ergehen zu lassen. Wer ernsten Sinnes die Laster geißelt, schlägt leichter den belehrenden Ton an, wir den Schmeichelton, nachdem sich uns keine Möglichkeit der Belehrung bietet.
auctoritas martyris wohl Hinweis auf Paulus (vgl. 1 Kor. 7, 25 ff.), nicht Rückbeziehung auf die hl. Agnes (vgl. oben I 2, 5 ff.). ↩
