Über die Mysterien
S. 273 Die kleine Schrift „Über die Mysterien“ ist aus mystagogischen Katechesen hervorgegangen, in welchen Ambrosius die Neophyten tiefer in das Wesen und die Bedeutung der Taufe, Firmung und Eucharistie einführte: ein würdiges abendländisches Gegenstück zu den noch bekannteren mystagogischen Katechesen Cyrills von Jerusalem.
Der mystagogisch-katechetische Zweck gab dem Büchlein einerseits jene tiefere lehrhafte Richtung, welche ihm einen Ehrenplatz unter den dogmatischen Schriften unseres Kirchenvaters sichert. Es sei vor allem hervorgehoben die Lehre von der Wesensverwandlung [Transsubstantiation] in der Eucharistie, welche der heilige Lehrer so klar und bestimmt wie keiner vor ihm vorträgt und begründet [c. 9]. Der gleiche Zweck führte andrerseits zur Besprechung mannigfacher Bräuche und Riten in der Tauf- und Abendmahlliturgie der Mailänder Kirche am Ausgang des vierten Jahrhunderts, welche für die Geschichte der Liturgie von hohem Wert ist1 Begegnet der Liturgiker auch darin allewege bekannten Zügen, welche ihn die ambrosianische Liturgie als echte Tochterliturgie der allgemein kirchlichen und als Schwesterliturgie der römischen im besonderen werten und schätzen lassen, so sprechen doch mancherlei Eigentümlichkeiten daraus, welche deren individuelle Selbständigkeit den übrigen gegenüber verbürgen und beleuchten2.Welche Bedeutung S. 274 beispielsweise vindiziert das Schriftchen nicht der Zeremonie der Fußwaschung3, welche dem römischen Taufritus völlig fremd war!
Die Echtheit des Schriftchens darf als gesichert gelten. Wohl wurde sie dann und wann seit den Tagen und nach dem Vorgang des Zwinglianers Bullinger [1535] und des reformierten Polemikers Dalläus [1669] bis in unsere Zeit herab [Loofs] aus inneren Gründen bestritten. Doch können die vorgeblichen sprachlichen und sachlichen Bedenken, welche sichtlich nur dogmatischen [gegen die Lehre von der Firmung, Transsubstantiation usw.] Vorspann leisten sollten, keineswegs so ernst genommen werden, um sie gegen die handschriftlich und geschichtlich überhaupt verbürgte Autorschaft des Ambrosius in die Wagschale zu legen. Schon die Benediktiner zeigten sie in der admonitio ihrer Ausgabe4 in ihrer Haltlosigkeit und Fadenscheinigkeit auf.
Die Abfassungszeit der Schrift läßt sich nicht genau bestimmen. Die Mauriner vermuteten, der Kirchenvater spiele am Eingange [1,1] mit seiner Bezugnahme auf die „Lesung der Patriarchen“ auf seine Schriften über Abraham, Isaak und Jakob an, und setzten dieselbe um 387 an. Eine übereilte Vermutung. Ambrosius selbst identifiziert die „Lesung der Geschichte der Patriarchen“ im folgenden [8, 45] mit der liturgischen „Lesung der Genesis“ während der Fastenzeit. Mögen auch die obigen Schriften aus Vorträgen im Anschluß an jene Genesislesungen hervorgegangen sein, so ist doch schwerlich anzunehmen, der des Wortes S. 275 stets mächtige seeleneifrige Bischof habe nur einmal über diesen Genesisbericht, bezw. über das Leben der Patriarchen gesprochen. Für die Vermutung der Mauriner spricht darum keine größere Wahrscheinlichkeit.
Der Übersetzung wurde die Migne-Ausgabe [P. L. XVI 399—426], ein Abdruck der Maurinerausgabe [1690], zugrunde gelegt, letztere aber mit Rauschens Florilegium VII 74—91 verglichen. Kap. 7, 35 wurde die Lesart Rauschens „filia“ [p. 83] als eine Verschlimmbesserung des Textes abgelehnt und „filiae“ der Benediktiner als die wahrscheinlichere Lesart beibehalten. [Sieh Fußnote.]
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Vgl. Probst, Liturgie des vierten Jahrhunderts und deren Reform. Münster 1893, S. 226-271. Vacant-Mangenot, Dictionnaire de théologie catholique, s. v. Ambrosien [Rit.], Paris 1903 ff., Bd. I 954-968 [P. Lejay.]. ↩
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Für die richtige Interpretation des einen und anderen Ritus im Schriftchen ist von Wichtigkeit die Collation mit dem einschlägigen Passus der ps.-ambros. Bücher [Predigten] De Sacramentis. Denn wenn auch letztere schwerlich die private Nachschrift der ursprünglichen mystagogischen Katechesen des Ambr. darstellen [Probst, S. 232. Dom Morin, Revue bénédict. 1894, S. 339 ff.; 1895, S. 386 ff.], sondern sehr wahrscheinlich aus der Feder eines noch unbekannten Autors des 5. Jahrh. stammen, stehen sie doch inhaltlich in so enger Beziehung zu unserem Schriftchen, daß sie dieses förmlich nachgeahmt und weiter ausgeführt zu haben scheinen. Vgl. Schermann in der Röm. Quartalschr. 1903, S. 86 ff. 237 ff. Rauschen, Florilegium patrist. VII 92 ff. ↩
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Siehe Erklärung zu 6, 32. ↩
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Migne P. L. XVI 401—406 ↩