30. Cap. Einiges aus der Sittenlehre der Valentinianer.
Daher halten sie die guten Werke nicht nötig für sich, beobachten die sittlichen Obliegenheiten nicht und werden auch mit der Pflicht des Martyriums durch irgend eine beliebige Interpretation fertig. Dasselbe sei, sagen sie, ein Gesetz, das dem psychischen Samen vorgeschrieben sei, damit wir unser Heil, welches wir nicht [wie sie] durch ein Privilegium unseres Standes besitzen, durch Hilfe von Handlungen erwerben. Denn uns ist der Stempel des letztgenannten Samens aufgedrückt und wir sind unvollkommenen Wesens, weil wir zur Liebe des Theletus und darum zur Missgeburt gerechnet werden, wie ihre Mutter. Uns gilt das Wehe, wenn wir in irgend einem Stücke das Joch der Sittenzucht übertreten, wenn wir in den Werken der Heiligkeit und Gerechtigkeit träge sind, wenn wir unser Bekenntnis anderswo als vor den Mächten dieser Welt und den S. 124 Richterstühlen der Oberpräsidenten abzulegen auch nur wünschen sollten. Sie aber behaupten ihren Adel trotz ihres ganz ordinären Lebens und sündhaften Treibens, indem Achamoth, die selbst auch aus ihren Sünden Nutzen zog, den Ihrigen günstig ist. Es wird nämlich, um die oberen Ehen zu ehren, bei ihnen der Grundsatz aufgestellt, man müsse immer an das Geheimnis denken und es verherrlichen, indem man dem Gefährten, d. h. dem Weibe, anhange. Der, welcher in der Welt lebe, aber kein Weib liebe und sich mit keinem Weibe verbinde, sei entartet und kein echter Anhänger der Wahrheit.