3. Brief des Cälestius an den Papst Cölestinus
um dieselbe Zeit; hierüber sagt Prosper (lib. contra collat. c. 21. n. 58.): „Der Papst Cölestinus ehrwürdigen Andenkens, welchem der Herr zum Schutze der katholischen Kirche die Gaben seiner Gnade reichlich schenkte, ließ, weil er wußte, den Verurtheilten dürfe nicht eine Untersuchung des Urtheiles, sondern nur das Heilmittel der Buße gewährt werden, den Cälestius, welcher von ihm eine Audienz S. 531 begehrte, als ob seine Angelegenheit noch nicht untersucht worden wäre, aus ganz Italien ausweisen. So erklärte er, daß sowohl die Verordnungen seiner Vorgänger als auch die Synodalstatuten unverhrüchlich aufrecht erhalten werden müssen, so daß, was einmal entfernt zu werden verdient hatte, eine abermalige Verhandlung nicht zulasse."
