2. Angebliche Synoden und Schreiben des Papstes Sixtus III. in Angelegenheit des Bischofs Polychronius von Jerusalem.1
Bischof Eufemius klagte seinen Oberhirten Polychronius von Jerusalem bei dem Papste Sixtus an, daß er sich über alle Bischöfe erhebe, Ordinationen fremder Kleriker vornehme, Priester und Bischöfe nur um Geld ordinire und sich auch für die Weihe von Kirchen zahlen lasse. Auf der S. 625 deßhalb in der constantinischen Basilica zu Rom versammelten Synode wurde Eufemius vernommen und beschlossen, Deputirte nach Jerusalem zu senden, welche dort mit Zuziehung von 40 Zeugen die Aussagen des Eufemius untersuchen sollten. Nachdem dieselben in Jerusalem angekommen waren, versammelten sie sich zu einer Synode mit allen Bischöfen der dortigen Gegend und den verlangten 40 Zeugen und verurtheilten zuerst den Bischof Eufemius, weil er seinen Bischof und Ordinator angeklagt habe, da der Richter nicht gerichtet werden kann; hernach wurde auch Polychronius wegen der von Eufemius vorgebrachten und nachgewiesenen Verbrechen verurtheilt; man gab ihm drei Grundstücke der Kirche, verwies ihn ausserhalb die Stadt, ließ ihm jedoch seinen Bischofstitel von Jerusalem, so daß nur ein Vicar in Jerusalem eingesetzt wurde. Hierauf kehrten die acht Deputirten eilends nach Rom zurück, wo auf einer neuerdings versammelten Synode jenes Urtheil vom Kaiser und Papste bestätigt wurde.
Neun Monate später herrschte in Jerusalem große Noth, welche Polychronius durch den Erlös der ihm belassenen Grundstücke zu lindern suchte. Priscus aber, ein Diakon von Jerusalem, verklagte den Polychronius beim Papste, daß Jener das ihm nur zeitweilig überlassene Kirchengut verkauft habe. Auf Betreiben des Diakons Leo berief Sixtus abermals eine Synode, welche in Gegenwart des Kaisers in derselben constantinischen Basilika zusammentrat; auf dieser wurde jedoch zuerst vom Kaiser und dan von den übrigen Anwesenden jene That des Polychronius hochgerühmt, mit dem Almosen der armen Wittwe im Evangelium (Luc. 21. Cap.) verglichen; einmüthig wurde ein Schreiben nach Jerusalem beschlossen und abgesandt, in welchem Polychronius auf seinen Bischofsstuhl wieder eingesetzt wurde, den er hierauf noch 7 Jahre und 6 Monate inne hatte.2 S. 626 S. 627
Coustant App. p. 120; vgl. über diese angeblich vom Priester Archidamus gesammelte gesta, dann die bei Coustant App. p. 117 die enthaltenen gesta de Sixti purgatione, welche angeblich von ihm selbst gesammelt, von Pseudoisidor im obigen Briefe nach dem Pontificalbuche verwerthet wurden, die Note 1 zu dem sog. 2. röm. Concil des P. Silvester in Papstbriefe II. S. 47. ↩
Ausserdem wurden Sixtus III. auf Grund des jedenfalls von den Pelagianern ansgestreuten Gerüchtes, daß er inen gewogen sei, einige pelagianische Schriften von einigen wenigen Schriftstellern, wie Jacobus Salonius, Garnerius, zugeschrieben, nemlich: ein Buch über die Reichthümer, eines über die bösen Lehrer und über die Werke des Glaubens, ein drittes über die Keuschheit; sie sind von einem unbekannten Verfasser und in der Bibliotheca SS. Patrum (t. V.) enthalten. Auch die sog. Bücher der Hypomnestica (Erkllürungen, Commentare) sind in der Mauriner-Augabe der Werke des hl. Augufiinus (im Anhange des 10. Bd.) als nicht unserem Papste, sondern eher dem Marius Mercator zugehörig erwiesen. ↩
