XXVIII. KAPITEL. Von denen, die trotz öfterer Bestrafung sich nicht bessern wollen.
S. 281Wenn ein Bruder wegen irgendeines Fehlers wiederholt zurechtgewiesen wurde, aber sogar trotz der Ausschließung sich nicht bessert, so werde eine schärfere Strafe gegen ihn in Anwendung gebracht, das heißt, man schreite zu körperlicher Züchtigung. Wenn er sich auch jetzt noch nicht bessert, oder etwa, was nie geschehen möge, im Hochmut seine Handlungsweise sogar noch rechtfertigen wollte, so verfahre der Abt wie ein verständiger Arzt: wenn er lindernde Mittel angewendet hat, die Salben der Ermahnung, die Arznei der göttlichen Schriften, zuletzt das Brenneisen1 der Ausschließung oder körperlicher Züchtigung, und muß er dann sehen, wie alle seine Bemühungen fruchtlos bleiben, so greife er zu einem noch wirksameren Mittel, er bete für ihn und lasse alle Brüder für ihn beten, auf daß der Herr, der alles vermag, dem kranken Bruder die Gesundheit schenke. Bewirkt auch dieses Mittel nicht seine Heilung, dann erst gebrauche der Abt das Messer zum Lostrennen nach dem Worte des Apostels: „Schaffet den Bösen fort aus eurer Mitte“2 , und an einer andern Stelle: „Will der Untreue gehen, so gehe er“3 , damit nicht das eine räudige Schaf die ganze Herde anstecke.