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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Benedict of Nursia (480-547) Regula Benedicti Die Regel des hl. Benedikt (BKV)

XXXIV. KAPITEL. Ob alle in gleicher Weise das Notwendige bekommen sollen.

Man soll es halten, wie geschrieben steht: „Einem jeden wurde zugeteilt nach Bedarf“1 . Damit wollen wir aber nicht sagen, es dürfe ein Ansehen der Person gelten — das sei ferne —, vielmehr achte man auf die schwachen Kräfte der einzelnen. Wer weniger braucht, danke Gott und betrübe sich nicht, wem aber mehr von-nöten ist, der verdemütige sich2 wegen seiner Schwäche und überhebe sich nicht wegen der liebevollen Rücksicht. So bleiben dann alle Glieder im Frieden. Vor allem darf nie das Laster des Murrens bei irgendeinem Anlaß in irgendeinem Wort oder Zeichen zum Vorschein kommen. Wird einer auf diesem Fehler ertappt, so verhänge man eine schärfere Strafe über ihn.


  1. Apg. 4, 35. ↩

  2. Vgl. Aug. Ep. 211, 9. ↩

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