XXXV. KAPITEL. Vom Wochendienst in der Küche.
1 S. 286Die Brüder sollen sich gegenseitig bedienen, so daß keiner vom Küchendienst entschuldigt sei, außer er wäre krank oder durch ein wichtiges Geschäft in Anspruch genommen; denn auf diese Weise steigert sich Verdienst und Liebe. Den Schwachen gebe man aber Gehilfen, damit sie ihren Dienst ohne Traurigkeit versehen können. Überhaupt soll man allen Hilfe gewähren je nach der Größe der Klostergemeinde und nach der örtlichen Lage. Ist die Gemeinde zahlreich, dann bleibe der Cellerar vom Küchendienst ausgenommen, ebenso, wie schon gesagt, wenn einem wichtigere Geschäfte obliegen. Alle übrigen sollen einander in Liebe bedienen. Wer den Wochendienst beendet, nehme am Samstag die Reinigung vor; er wasche die Tücher, womit sich die Brüder Hände und Füße abtrocknen. Die Füße soll allen Brüdern waschen, wer mit dem Dienst beginnt, wie auch, wer ihn beschließt. Das Geräte, das zu seinem Dienste gehört, gebe er gereinigt und unbeschädigt dem Cellerar zurück. Dieser weise es dann dem Bruder an, der mit dem Dienst beginnt; so kann er immer wissen, was er hergibt und was er zurückerhält.
Die den Wochendienst versehenden Brüder erhalten eine Stunde vor dem Essen über das festgesetzte Maß hinaus noch etwas zu trinken und zu essen2 , damit sie zur Stunde der Mahlzeit ohne Murren3 und ohne große Anstrengung ihre Brüder bedienen können; an den Festtagen müssen sie jedoch bis nach der Messe4 warten. Die Brüder, die mit dem Wochendienst beginnen und die ihn beschließen, sollen sich am Sonntag gleich nach Schluß der Laudes vor allen auf die S. 287Kniee niederwerfen und um das Gebet bitten. Wessen Dienst zu Ende geht, der bete den Versikel „Gepriesen bist Du, Herr Gott, daß Du mir geholfen und mich getröstet hast“5 . Ist dieser Vers dreimal wiederholt, und hat er den Segen bekommen, dann beginne der Bruder, der den Wochendienst antritt, und bete: „Gott merkt auf meine Hilfe, Herr eile mir zu helfen“6 . Auch dieser Vers werde dreimal von allen nachgesprochen; worauf jener den Segen erhält und dann seinen Dienst antritt.
