LXV. KAPITEL. Vom Prior des Klosters.
1 S. 318Nicht selten2 ist es schon vorgekommen, daß die Einsetzung eines Priors in den Klöstern zu schweren Ärgernissen geführt hat, wenn nämlich der eine oder andere vom bösen Geiste des Stolzes aufgestachelt, im Wahne, er sei ein zweiter Abt, sich die Herrschaft anmaßt, so zu Ärgernissen Anlaß gibt und Zwiespalt in die Gemeinde bringt. Dies kann ganz besonders dort geschehen, wo von demselben Bischof oder von denselben Äbten, die den Abt bestellen, zugleich auch der Prior eingesetzt wird. Wie verkehrt ein solcher Brauch ist, liegt auf der Hand. Denn gleich vom ersten Tag an, da der Prior in sein Amt eingesetzt ist, wird ihm Anlaß zu Stolz gegeben, wenn ihm eine Stimme im Innern zuflüstert, er stehe nicht unter der Gewalt seines Abtes: du bist ja von denselben zu deinem Amte berufen worden wie der Abt. Die Folge davon sind Neid, Streitigkeiten, üble Nachreden, Eifersüchteleien, Parteiungen, Unordnung. Denn wenn Abt und Prior einander entgegen sind, wird dieser Zwist nicht bloß unausbleiblich ihren eigenen Seelen Gefahr bringen, sondern auch ihre Untergebenen ins Verderben stürzen, wenn sie um die Gunst der Parteien buhlen. Die Verantwortung für eine so schlimme Gefahr tragen in erster Linie jene, die den Keim zu einer derartigen Unordnung gelegt haben.
Die Erfahrung hat uns demnach gezeigt, daß es für die Wahrung des Friedens und der Liebe am besten ist, wenn der Abt nach freiem Ermessen die Ämter in seinem Kloster besetzt. Und womöglich sollen, wie wir schon früher bestimmt haben3 , alle Geschäfte des Klosters durch Dekane nach den Anordnungen des Abtes besorgt werden. So wird der einzelne nicht in Gefahr S. 319kommen, stolz zu werden, wenn die Aufgabe auf mehrere verteilt ist. Lassen örtliche Verhältnisse es wünschenswert erscheinen, oder bittet die Gemeinde mit vernünftigen Gründen und bescheiden darum, und findet der Abt es so für gut, dann soll er selbst den zum Prior bestellen, den er nach dem Rate gottesfürchtiger Brüder sich dazu ausersehen hat. Doch besorge der Prior in aller Ehrfurcht, was ihm sein Abt aufträgt; nie darf er etwas gegen den Willen und Auftrag seines Abtes tun; denn wie er über den anderen höher steht, so soll er auch mit besonderer Sorgfalt die Vorschriften der Regel beobachten. Zeigt es sich, daß der Prior mit Fehlern behaftet wäre und sich von Hochmut betören ließe, oder brächte er der hl. Regel offen Mißachtung entgegen, dann soll er bis zu vier Malen ermahnt werden. Bessert er sich nicht, dann treffe ihn die in der Regel vorgesehene Strafe. Legt er auch dann seinen Fehler nicht ab, so werde er vom Amte des Priorates entfernt und durch einen anderen, würdigen ersetzt. Ist er auch nachher in der Gemeinde nicht ruhig und gehorsam, so verstoße man ihn sogar aus dem Kloster. Doch bedenke der Abt, daß er über alle seine Anordnungen Gott Rechenschaft ablegen muß, damit nicht die Flamme des Neides oder der Eifersucht in seiner Seele entbrenne.