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De corona militis
II
[1] Neminem dico fidelium coronam capite nosse alias, extra tempus temptationis eiusmodi. Omnes ita obseruant a catechumenis usque ad confessores et martyras uel negatores. Videris unde auctoritas moris, de qua nunc maxime quaeritur. Porro cum quaeritur cur quid obseruetur, obseruari interim constat. Ergo nec nullum nec incertum uideri potest delictum quod committitur in obseruationem suo iam nomine uindicandam, et satis auctoratam consensus patrocinio. [2] Plane, ut ratio quaerenda sit, sed salua obseruatione, nec in destructionem eius, sed in aedificationem potius, quo magis obserues, cum fueris etiam de ratione securus. Quale est autem ut tunc quis in quaestionem prouocet obseruationem, cum ab ea excidit? et tunc requirat unde habuerit obseruationem, cum ab ea desiit? quando, etsi ideo uelit uideri ad quaestionem uocare uti ostendat se non deliquisse in obseruationis destitutione, nihilominus deliquisse eum constet retro in obseruationis praesumptione. [3] Si enim non deliquit hodie suscepta corona, deliquit aliquando recusata. Et ideo non ad eos erit iste tractatus, quibus non competit quaestio, sed ad illos qui studio discendi non quaestionem deferunt, sed consultationem. Nam nec semper quaeritur de isto, et laudo fidem quae ante credidit obseruandum esse quam didicit. [4] Et facile est statim exigere ubi scriptum sit ne coronemur. At enim ubi scriptum est ut coronemur? Expostulantes enim scripturae patrocinium in parte diuersa, praeiudicant suae quoque parti scripturae patrocinium adesse debere. Nam si ideo dicetur coronari licere quia non prohibeat scriptura, aeque retorquebitur ideo coronari non licere quia scriptura non iubeat. Quid faciet disciplina? Vtrumque recipiet, quasi neutrum prohibitum sit, an utrumque reiciet, quasi neutrum praeceptum sit? — "Sed quod non prohibetur ultro permissum est." — Immo prohibetur quod non ultro est permissum.
Übersetzung
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Vom Kranze des Soldaten (BKV)
2. Kap. Die allgemeine Sitte der Christen geht dahin, keine Kränze aufzusetzen.
Ich gehe von der Behauptung aus, kein einziger von den Gläubigen läßt seinen Kopf mit einem Kranze in Berührung kommen, außer zur Zeit einer Versuchung wie die vorliegende. Alle halten es so von den Katechumenen an bis zu den Bekennern und Märtyrern, beziehungsweise Abtrünnigen.
Da siehst du, woher die Sitte, um die es sich nun handelt, ihr Gewicht und Ansehen hat. Während wir erst noch untersuchen, wie man es halten soll, steht es bereits fest, wie es zu halten ist1. Was gegen eine bestehende Übung, die sich durch sich selbst rechtfertigt, und deren Autorität durch die allgemeine Übereinstimmung hinreichend gesichert ist, unternommen wird, das muß man gewiß als Sünde ansehen, und zwar als eine ganz unzweifelhafte. Es ist selbstverständlich, daß man den Grund für dieselbe aufsuchen darf, aber unbeschadet des Gehorsams gegen diese Übung, nicht um sie zu untergraben, sondern zu ihrer Befestigung, damit man sie um so besser beobachte, wenn man auch in Betreff ihrer Begründung im reinen ist.
Was soll man aber dazu sagen, wenn jemand über die Verbindlichkeit einer frommen Übung Untersuchungen anzustellen beginnt in dem Augenblick, wo er im Begriff steht, sich von ihr loszusagen? wenn er erst zu einer Zeit, wo er davon abläßt, untersucht, woher der Gebrauch kommt? Obwohl er sich den Anschein geben will, als werfe er bloß deshalb die Frage auf, um zu zeigen, daß er beim Aufgeben der frommen Übung keinen Fehler begangen habe, so steht es fest, daß er nichtsdestoweniger gefehlt in der voreiligen Annahme und S. 235Befolgung derselben. Denn wenn er heute durch die Annahme eines Kranzes nicht fehlt, so hat er ehedem in Abweisung desselben gefehlt.
Daher wird diese Abhandlung nicht an solche gerichtet sein, welchen eine Untersuchung nicht zusteht2, sondern an solche, welche aus Wißbegierde nicht eine Untersuchung anstellen, sondern sich Rat erholen wollen. Einerseits ist die Wißbegierde immer die Veranlassung zum Untersuchen, andererseits lobe ich mir aber einen Glauben, der eine Übung halten zu müssen meint, noch bevor er darüber unterrichtet ist. Es ist etwas Leichtes, sogleich zu fragen: Wo steht geschrieben, daß wir uns nicht bekränzen sollen? Wo steht es denn geschrieben, daß wir es sollen? Die, welche von der Gegenseite eine ausdrückliche Bestätigung in der Hl. Schrift fordern, präjudizieren damit, daß auch für ihre Ansicht eine ausdrückliche Bestätigung der Hl. Schrift vorhanden sein müsse. Denn wenn man die Statthaftigkeit des Bekränzens auf den Grund hin behauptet, weil die Schrift es nicht verbiete, so wird mit Fug und Recht die Sache umgedreht und gesagt, sich zu bekränzen sei nicht statthaft, weil die Schrift es nicht befiehlt3. Was wird also die Praxis tun? Wird sie beides gelten lassen, als wäre keines von beiden verboten, oder wird sie beides verwerfen, als wäre keins von beiden vorgeschrieben? - Aber was nicht verboten wird, das ist ja von selber erlaubt, - Nein, im Gegenteil, was nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist verboten.
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Mit Oehler ist zu lesen quid observetur, nicht cur quid. ↩
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weil sie nicht eine „ratio“ für die Übung suchen wollen, sondern diese Übung selbst in Frage stellen. ↩
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Dieser Satz ist offenbar sophistisch, da bei Geboten und Verboten nicht gleichmäßig verfahren werden kann, sonst wären z.B. auch manche zum Leben notwendige Tätigkeiten unstatthaft, wie der Hl. Schrift sie nirgends ausdrücklich anbefiehlt. ↩