4. Cap. Dass Vater und Sohn zwei verschiedene Personen seien, folgt schon aus I. Kor. 15, 24 zur Evidenz.
Da ich aber den Sohn von nichts anderem ableite, als aus der Substanz des Vaters, da er nichts thut, ohne den Willen des Vaters, da er alle Gewalt vom Vater empfangen hat — wie könnte ich da die Monarchie aus der Glaubenslehre beseitigen wollen, während ich sie doch dem Sohne vom Vater übergeben sein lasse und sie also im Sohne aufrecht erhalte. Dasselbe will ich auch in betreff der dritten Stufe gesagt haben, da ich auch den Geist nirgends anderswoher ableite als vom Vater durch den Sohn.1 Siehe also zu, ob nicht vielmehr Du es bist, der die Monarchie beseitigt, da Du ihre Einrichtung und Ökonomie umstürzest, die doch von Gott auf so viel Namen gegründet ist, als Gott wollte.2 Sie bleibt aber, trotzdem die Trinität eingeführt ist, so sehr in ihrem Rechte, dass sie sogar dem Vater vom Sohne wieder zurückgestellt wird; denn der Apostel schreibt hinsichtlich des letzten Endes: „Wenn er dies Reich Gott und dem Vater übergeben wird.”3 Er muss nämlich so lange herrschen, bis Gott seine Feinde zu seinen Füssen legt, gemäss den Worten des Psalms: „Setze Dich zu meiner Rechten, bis ich legen werde Deine Feinde zum Schemel Deiner Füsse.”4 Wenn ihm aber alles unterworfen sein wird mit Ausnahme dessen, der ihm alles unterwirft, dann wird auch er selber sich dem unterwerfen, der ihm alles unterwirft, damit „Gott alles in allem sei”.5 Wir sehen also, der Sohn steht der Monarchie gar nicht im Wege, wenn dieselbe heute auch in den Händen des Sohnes ist; denn sie bleibt auch beim Sohne ihrem Wesen treu und wird in ihrem richtigen Zustande vom Sohne dem Vater wieder zugestellt werden. Daher wird niemand sie dadurch zerstören, dass er einen Sohn zulässt, dem sie, wie feststeht, vom Vater übergeben ist, und der sie einstens dem Vater wieder zurückgeben wird. Wir wären, ganz abgesehen von den Namen Vater und Sohn, imstande, schon mit diesem einen Capitel des Briefes des Apostels zu beweisen, dass Vater und Sohn zweie seien, daraus, dass der das Reich Übergebende und der es Bekommende, der Unterwerfende und der, dem es unterworfen wird, notwendig zweie sein müssen.