De fide et operibus
Vom Glauben und von den Werken (BKV)
Bibliographische Angabe
Vom Glauben und von den Werken (De fide et operibus) In: Des heiligen Kirchenvaters Aurelius Augustinus ausgewählte Schriften / aus dem Lateinischen übers. (Des heiligen Kirchenvaters Aurelius Augustinus ausgewählte Schriften Bd. 8; Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Band 49) Kempten; München : J. Kösel : F. Pustet, 1925. (Translation, Deutsch)
Schlüssel
CPL 294
Datum
5. Jh.
Mitarbeiter
Patrick Huser
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Text
Inhaltsangabe
- Vom Glauben und von den Werken (De fide et operibus)
- 1. Kapitel: Darlegung der falschen Lehre, die Augustinus mit der vorliegenden Abhandlung zurückweisen will
- 2. Kapitel: Das Beispiel des Moses und des Apostels Paulus zeigt, daß trotz der Vermischung von Guten und Bösen in der Kirche die Strafe der Absetzung und Exkommunikation berechtigt ist
- 3. Kapitel: Der Apostel Paulus und der Herr selbst mahnen, aus Bruderliebe einen Fehlenden unter Umständen auch zu bestrafen
- 4. Kapitel: Ungesunde Übertreibung richtiger Grundsätze war schon oft die Ursache von Irrlehren
- 5. Kapitel: Im Interesse des kirchlichen Friedens und der Einigkeit müssen auch Böse ertragen werden; doch darf die Zucht nicht erschlaffen
- 6. Kapitel: Die Unterweisung in der christlichen Glaubens- und Sittenlehre hat ohne Zweifel schon vor dem Empfang der heiligen Taufe zu erfolgen
- 7. Kapitel: Aus der Lehre der Apostelbriefe können die Gegner des heiligen Augustinus ihre Behauptung nicht beweisen
- 8. Kapitel: Die erste Predigt des heiligen Petrus bezeugt die Notwendigkeit der Buße und der Abkehr vor der Welt für alle, die getauft werden wollen
- 9. Kapitel: Das Beispiel des von Philippus getauften Kämmerers beweist nicht, daß zur Taufe das bloße Bekenntnis der Gottheit Christi hinreichend sei
- 10. Kapitel: Die Worte des Apostels Paulus, er wisse nur Christus den Gekreuzigten, schließen auch die ganze Lehre vom Werke Christi, von der Selbstkreuzigung und der Liebe in sich
- 11. Kapitel: Die Tatsache, daß die Israeliten noch vor der Gesetzgebung auf dem Sinai durch das Rote Meer gingen, spricht auch nicht für eine unbedingte Zulassung zur Taufe
- 12. Kapitel: Götzendienst ist nicht schlechter als Ehebruch; und doch werden unverbesserliche Götzendiener nicht einmal zum Katechumenat, geschweige denn zur Taufe zugelassen
- 13. Kapitel: Johannes der Täufer verlangte von allen Täuflingen Besserung des Lebens; Christus selbst erklärt die Beobachtung der Gebote als notwendig zur Erlangung der ewigen Seligkeit
- 14. Kapitel: Der Apostel Paulus schreibt zwar dem Glauben und nicht den Werken die Rechtfertigung zu; aber er meint die Werke, die dem Glauben vorausgehen, und einen Glauben, der durch die Liebe tätig ist. Schon die Apostel Jakobus und Petrus sind einer falschen Auffassung der paulinischen Lehre entgegen getreten
- 15. Kapitel: Die Stelle des Apostels von der Prüfung durch Feuer ist nicht so zu verstehen, als könnten schwere Sünden durch Feuer getilgt werden
- 16. Kapitel: Der heilige Augustinus gibt seine Erklärung der berühmten Stelle von der Prüfung durch das Feuer
- 17. Kapitel: Unverbesserliche Sünder nicht in die Kirche aufzunehmen verrät nicht grausame Härte, sondern ist nur kluge Vorsicht, um die Guten vor Verführung zu bewahren
- 18. Kapitel: Daß schlechte Menschen nicht zur Taufe zugelassen werden, ist keine ungerechte Neuerung der Kirche; selbst geheime Vergehen müssen wenigstens durch die Lehrvorträge gestraft werden
- 19. Kapitel: Unbußfertiger Ehebruch schließt auf jeden Fall von der Taufe aus; wenn ältere kirchliche Bestimmungen sich darüber nicht äußern, so liegt der Grund darin, daß diese Sünde eben früher sehr selten war. — Einige zweifelhafte Fälle
- 20. Kapitel: Nur wer glaubt und sich von toten Werken bekehrt, erlangt in der Taufe Gesundheit der Seele
- 21. Kapitel: Unter den vielen Gläubigen der apostolischen Zeit mögen sich recht wohl auch Ehebrecher und Dirnen befunden haben; doch ist damals gewiß niemand aufgenommen worden, als wer sich von toten Werken bekehrte, weil nur der in Liebe tätige Glaube die Verheißung des Lebens hat
- 22. Kapitel: Nur wer Gottes Gebote hält, kennt Gott; Gottes Gebote halten heißt aber sowohl an ihn glauben, als auch seinen Geboten gemäß leben. — Wir sollen nicht sündigen, aber im Falle der Sünde auch nicht verzweifeln
- 23. Kapitel: Beim Jüngsten Gericht wird es bloß zwei Arten von Menschen geben: Verdammte und Heilige; unter den ersteren werden sich in gleicher Weise Gläubige und Ungläubige befinden, ja die verdammten Gläubigen werden wegen der von ihnen mißbrauchten Gnade noch strenger bestraft werden
- 24. Kapitel: Christliche Freiheit ist nicht eine Freiheit ungezügelter Sinnenlust; würde sie so mißbraucht, so wäre das schlimmer als der Unglaube der Heiden
- 25. Kapitel: Das vom Apostel Petrus eingeschärfte Gebot besteht in der Enthaltung von der Unzucht der Welt; die anderen Apostel stimmen hierin mit ihm überein
- 26. Kapitel: Zusammenfassendes Urteil des heiligen Augustinus; zur Erlangung der ewigen Seligkeit sind zwei Dinge vonnöten: der wahre Glaube und ein gutes sittliches Betragen. — Bemerkung über die drei Arten menschlicher Sünde
- 27. Kapitel: Rückblick auf die wichtigsten in dieser Abhandlung erörterten Fragen