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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Contra Faustum Manichaeum

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Gegen Faustus

31.

Wenn dann Faustus auch noch die Ehefrau Abrahams, weil sie bei seiner Tat Mitwisserin gewesen sei, an den Pranger stellt (594,11), so spricht er damit, bei aller Böswilligkeit und Kritiksucht, ohne es zu bemerken und gegen seinen Willen, für beide ein Lob aus. Denn sie stellte sich ja nicht als Mitwisserin einer unsittlichen Handlung ihres Ehemannes zur Verfügung, damit jener seine Lust bei einem schändlichen und unerlaubten Vergnügen befriedigen konnte; sie wünschte sich vielmehr auch selber Kinder, wie es der Naturordnung entspricht, wusste aber, dass sie unfruchtbar war, und beanspruchte deshalb mit legitimer Verfügungsgewalt die Fruchtbarkeit des Schosses ihrer Magd zur Verwirklichung ihres Rechts (cf. Gen. 16,2 ff.); sie war also nicht gegenüber der Liebesgier ihres Ehemanns willfährig, sondern gab seinem Gehorsam Weisungen, und sie tat dies nicht aus einer Selbstüberhebung heraus, die die Naturordnung verkehrt. Jeder weiss ja, dass die Ehefrau ihrem Gatten als ihrem Herrn untertan sein muss; was nun aber jene Glieder des Leibes betrifft, die den eigentlichen Unterschied des Geschlechts ausmachen, sagt der Apostel (I Kor. 7,4): Ebenso verfügt auch der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. Während also bei allen andern Vorgängen, die das friedliche Zusammenleben unter Menschen betreffen, die Ehefrau dem Ehemann Gehorsam schuldet, haben die Eheleute bei diesem einen Organ, an dem sich der Unterschied der beiden Geschlechter in fleischlicher Weise manifestiert, und mit dem die fleischliche Vereinigung zustande kommt, wechselseitig – der Mann gegenüber der Frau und die Frau gegenüber dem Mann – dieselbe Verfügungsgewalt. Sara wünschte sich also die Nachkommenschaft, die ihr selber versagt blieb, aus dem Schoss ihrer Magd zu bekommen, allerdings mit dem Samen gezeugt, der bestimmt war, auch ihren eigenen Nachwuchs zu zeugen, wäre er ihr nicht versagt geblieben. Niemals würde eine Ehefrau so etwas tun, wenn sie durch fleischliche Begierde an den Körper ihres Ehemannes gebunden wäre; denn eher wäre sie eifersüchtig auf die Nebenfrau, als dass sie ihr den Weg zur Mutterschaft ebnen würde. Nun hatte sie aber den gottgefälligen Wunsch, das Geschlecht auf diese Weise fortzupflanzen, weil ihr Wunsch nach körperlicher Vereinigung nicht von der Sinneslust getrieben war.

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Reply to Faustus the Manichaean

31.

So, again, when Faustus says that the wife's being privy to her husband's conduct made the matter worse, while he is prompted only by the uncharitable wish to reproach Abraham and his wife, he really, without intending it, speaks in praise of both. For Sara did not connive at any criminal action in her husband for the gratification of his unlawful passions; but from the same natural desire for children that he had, and knowing her own barrenness, she warrantably claimed as her own the fertility of her handmaid; not consenting with sinful desires in her husband, but requesting of him what it was proper in him to grant. Nor was it the request of proud assumption; for every one knows that the duty of a wife is to obey her husband. But in reference to the body, we are told by the apostle that the wife has power over her husband's body, as he has over hers; 1 so that, while in all other social matters the wife ought to obey her husband, in this one matter of their bodily connection as man and wife their power over one another is mutual,--the man over the woman, and the woman over the man. So, when Sara could not have children of her own, she wished to have them by her handmaid, and of the same seed from which she herself would have had them, if that had been possible. No woman would do this if her love for her husband were merely an animal passion; she would rather be jealous of a mistress than make her a mother. So here the pious desire for the procreation of children was an indication of the absence of criminal indulgence.


  1. 1 Cor. vii. 4. ↩

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