Über die Idololatrie.
S. 89 Die Abhandlung übet die Idololatrie ist die erste eigentlich kasuistische Schrift, welche die christliche Theologie aufzuweisen hat, und deshalb besonders beachtenswert. Der Christ, inmitten der heidnischen Überzahl wohnend, deren öffentliches und Privatleben von heidnischen Religionsübungen ganz durchflochten war, kam häufig in die Lage, entweder daran Anteil zu nehmen, was seine Religion ihm verbot, oder die Teilnahme zu verweigern, was ihm Unannehmlichkeiten, Verfolgungen, ja den Tod zuziehen konnte. Von der Unerlaubtheit jeder wirklich idololatrischen Handlung waren natürlich alle überzeugt, aber da diese mit andern an sich erlaubten Handlungen, ja oft mit unausweichlichen Vorkommnissen des Lebens wie Familienereignissen untrennbar verbunden waren, so gestatteten sich die lauen Christen leicht Konnivenzen, welche von den strenger Gesinnten als Idololatrie verurteilt wurden. Tertullian gehört natürlich zu den letzteren und indem er in der Duldung solcher Konnivenzen eine große Gefahr für das Christentum überhaupt erkennt, will er die feineren Verzweigungen, die oft kaum merklichen Arten der Idololatrie im praktischen Leben aufsuchen und bekämpfen. Er geht zu diesem Zwecke die Stände und Berufsarten einzeln durch, welche nach seiner Meinung notwendig mit der Idololatrie in Beziehung bringen oder zufällig dazu führen könnten, sodann zeigt er, wie man sich bei öffentlichen Anlässen und Vorkommnissen des Privatlebens, wobei erfahrungsgemäß götzendienerische Handlungen üblich waren, zu verhalten habe.
Die Einleitung geht aus von der weiten Verzweigung der Idololatrie, indem eigentlich jede Sünde einen Akt der Idololatrie involviere und letztere viele andere Sünden einschließe, ja der Gipfel aller Sündhaftigkeit selber sei (c.l und 2). Vorausschickend, daß es auf Gestalt und Materie der Idole nicht ankomme c. 3, zeigt der Autor sodann (c. 4-8), daß nicht nur jede Verfertigung derselben, sondern auch jede untergeordnete Mitwirkung zu letzterer unerlaubt sei. Dann geht er zu S. 90 den einzelnen Berufsarten über, welche mit der Idololatrie in Beziehung bringen konnten, und erklärt aus diesem Grunde die Astrologie, das Lehramt und den Spezereihandel als unstatthaft für den Christen. Auch eine etwa eintretende Einbuße, ja der Verlust des ganzen Lebensunterhaltes könne nicht als Entschuldigung dienen c. 9-12. Dann geht er auf die Teilnahme an Festlichkeiten, öffentlichen und privaten, über und zeigt, wie die Sklaven, Klienten und Beamten sich bei derartigen Gelegenheiten vor Befleckung mit der Idololatrie zu sichern haben. Den Beamten- und Soldatenstand möchte er den Christen ganz untersagen wegen der dabei üblichen Amtstrachten, Abzeichen, Opfer und Eidschwüre c. 13-19. Eide, Flüche und Segenssprüche mit Anwendung der heidnischen Götternamen involvieren ebenfalls Idololatrie, ja schon beim unvermeidlichen Aussprechen solcher Namen im gewöhnlichen Leben habe man Vorsicht zu gebrauchen c. 20-23, Schluß c. 24.
In den meisten der zur Sprache gebrachten Fällen entscheidet Tertullian ganz richtig; in einigen Fällen aber hätte er weiter distinguieren sollen, z. B. in betreff des Handels mit Spezereien, welche sowohl zu anderem Gebrauche als auch bei Götzenopfern dienen konnten. Es kommt hier zum ersten Male die Frage der Cooperatio zur Sprache und Tertullian dehnt deren Schuldbarkeit zu weit aus, indem er das Feilhalten solcher Gegenstände, die beim Götzendienst gebraucht werden können, unbedingt verbietet c. 11. Auch das Illuminieren der Türen bei politischen Anlässen, bei Sieges- und Kaiserfesten, worin sich einige Christen damals eifriger erwiesen als selbst die Heiden, erklärt er für unzulässig, aus dem gewiß nicht stichhaltigen Grunde, weil es heidnische Gottheiten gebe, denen der Schutz der Türen anvertraut sei, was viele Leute ja gar nicht einmal wußten. Den Soldatenstand will er den Christen gänzlich verbieten, im Gegensatz zu der damaligen Praxis, welche viele christliche Soldaten aufzuweisen hatte. In der Schrift De corona c. 11 drückt er sich über diesen Punkt nicht so bestimmt aus.
An sonstigen Eigentümlichkeiten ist zu erwähnen S. 91 die dreimalige Zitation des Buches Henoch c. 4, 15 und 20 und die Anführung des Genius coloniae c. 22, was auf Abfassung der Schrift in Karthago schließen läßt. Endlich tadelt er im Vorbeigehen die Aufnahme von Personen in den Klerus, die sich, wie er behauptet, einer indirekten Mitwirkung zum Götzendienst schuldig gemacht hatten c. 7.
Anspielungen auf eine gleichzeitig statthabende oder stattgehabte Verfolgung finden wir nicht, obwohl unter andern in c. 22 der Gedankengang dazu hätte hinleiten können. Hingegen spricht er von einer Verfolgung der Mathematiker c. 9, d. h. solcher Leute, die sich mit Horoskopstellen und Sterndeuterei abgaben. Sie wurden in der Kaiserzeit mehrmals geächtet, so unter Tiberius und später unter Domitian1 Daß Tertullian bei seiner obigen Bemerkung an so alte, vom Publikum gewiß längst vergessene Verfolgungen jener Leute gedacht habe, brauchen wir nicht anzunehmen, da Spartian aus der Regierungszeit des Severus Ähnliches berichtet2. Diese Maßregel fällt in die Zeit, als Severus seinen zweiten Feldzug im Orient führte und die Überreste der Pescennianischen Partei daselbst vernichtete, etwa 199 n. Chr. Eine andere Hindeutung auf gleichzeitige Begebenheiten finden wir in dem Abschnitt, der über das Illuminieren der Türpfosten handelt, Tertullian tadelt den Eifer der Christen hierin. „At nunc lucent tabernae et januae nostrae. Plures jam invenies ethnicorum fores sine lumine et laureis quam Christianorum"3. Wenn diese Ehre den Türgottheiten gelten sollte, so war sie ein götzendienerischer Akt. Allein auch die Illuminationen, die dem Kaiser gelten, mißbilligt Tertullian, weil man beides, meint er, nicht voneinander trennen könne. Die speziellen Anlässe, bei welchen diese Illuminationen damals vorgenommen wurden, gibt er in demselben Kapitel weiter unten näher an. Sie galten den S. 92 Kaisern (honores regum vel imperatorum). Letzterer Ausdruck erinnert an die Gewohnheit der Kaiser, nach jedem Siege jedesmal aufs neue den Imperatorentitel anzunehmen. Derlei Anlässe waren in jener Zeit mehrfach und in unvermutet schneller Aufeinanderfolge vorgekommen (subito adnuntiatis gaudiis).
Diese Anspielungen auf Zeitereignisse führen zusammen in die letzten Jahre des zweiten Jahrhunderts. Im Jahre 196 hatte Severus viermal Gelegenheit, sich den Imperatorentitel beizulegen, im folgenden Jahre noch zweimal. Früher als 198 wird aber die oben erwähnte Verfolgung der Pescennianer und Chaldäer keinenfalls zu setzen sein, weil Spartian sie erst bei Erzählung der zweiten Expedition in den Orient erwähnt. Daher erscheint uns die Abfassung der Schrift De idololatria im Jahre 198 oder 199 gesichert.
