23. Bald bezeichnet „Geist” den Vater, bald den Sohn.
[Forts. v. S. 30 ] Ich besinne mich nämlich darauf, mit „Geist Gottes” werde in der Weise der Sohn Gottes bezeichnet, daß in ihm Gott-Vater als aufgewiesen erkannt werden solle, und daß „Geist Gottes” als hinreichend erkannt werde, um jede einzelne (der drei göttlichen Personen)1 zu bezeichnen. Daß dies ferner nicht nur unter Berufung auf die Propheten, sondern auf die Evangelien bewiesen werde, heißt es: „Gottes Geist ist über mir, deswegen hat er mich gesalbt;”2 und wiederum: „Sieh, der Knecht, den ich erwählt habe, mein Geliebter, auf dem das Wohlgefallen meiner Seele ruht, auf ihn will ich meinen Geist legen;”3 und nach dem Selbstzeugnis des Herrn: „Wenn ich aber in Gottes Geist die Dämonen austreibe, dann ist doch gewiß Gottes Reich zu euch gekommen.”4 Das bezeichnet ohne Zweifel ganz offensichtlich den Vater oder den Sohn, offenbart aber auch die Kraft des Wesens.