9. Daß es meist nützlicher sei, das Festgesetzte aufzubeben als zu erfüllen.
Am deutlichsten zeigen Dieß die Beispiele des heiligen Apostels Petrus und des Verräthers Judas. Denn jener verdiente, weil er abließ von dem unüberlegten Entscheid und Urtheil, worin er gesagt hatte: „In Ewigkeit wirst du mir die Füße nicht waschen,“ — die unsterbliche Gemeinschaft mit Christus und allen Heiligen, von welcher beseligenden Gnade er ohne Zweifel wäre fern gehalten worden, wenn er hartnäckig bei seiner Rede geblieben wäre. Dieser aber, der bei seinem Versprechen verstockt blieb, wird mit dem ewigen Tode bestraft, von dem er ohne Zweifel befreit worden wäre, wenn er sich lieber bei dem Bruche seiner Bestimmung als bei deren hartnäckiger Wahrung hätte fin- S. b175 den lassen. Das lernen wir auch recht anschaulich an jenen beiden Söhnen, die im Evangelium zur Bearbeitung des Weinberges bestimmt werden und deren Einer dem Befehle des Vaters widerstand, der Andere aber mit bereitwillige Antwort zustimmte. 1 Aber es nützte weder Diesem die demüthige und willfährige Antwort, weil er es verschmähte, das Gebot des Vaters in der That zu erfüllen: noch schadete Jenem die Zurückweisung des Befehles, weil er das Beharren bei der festgesetzten Rede änderte und die Absicht des Vaters durch Ausführung des Werkes erfüllte, so daß er lobenswerth durch die geänderte Bestimmung verbesserte, was er tadelnswerth festgesetzt hatte. So haben wir auch das Beispiel des grausamen Königs Herodes, der durch thörichtes Festhalten an der Schwurestreue der schreckliche Mörder des Vorläufers unseres Herrn wurde und durch eitle Furcht vor Meineid sich in die Verdammung und die Strafen des ewigen Todes stürzte. Das Erste nemlich ist, nur das Beste festzusetzen; und wenn Das nun anders ausfiel, so ist das Nächste, in Besseres zu verwandeln, was bestimmt worden und hiemit, so zu sagen, unseren schon darniederliegenden Unordnungen, die Hand, die Rechte, zu reichen. Wenn die Grundsätze des Entschlusses sich nicht bewähren, so ist es Klugheit, sie mit nützlicher Vorsicht zu bessern. Wenn die Anordnung bei den ersten Bestimmungen hinkt, so werde bei folgenden die Verbesserung angewendet. Bei allen Dingen muß man also den Zweck im Auge haben, und nach diesem ist die Richtung unseres Entschlusses zu bestimmen; wenn wir, nachdem uns ein besserer Rath geworden ist, sehen, daß jener sich nach der schlechtern Seite neige, so ist es richtiger, die unpassende Verfügung aufzuheben und zu der bessern Meinung überzugehen, als durch hartnäckige Anhänglichkeit an das Festgesetzte sich in schwerere Sünden zu verstricken.
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Matth. 21, 28 ff. ↩