22.
In dem Buche, das ich gegen Helvidius über die ständige Jungfräulichkeit der allerseligsten Jungfrau Maria schrieb, habe ich, wie ich glaube, kurz dargelegt, welche Schwierigkeiten mit der Ehe verbunden sind, welche Sorgen sie dem Menschen aufbürdet. 1 Es würde zu weit führen, dies nochmals zu wiederholen. Wer sich dafür interessiert, mag aus der angegebenen Quelle schöpfen. Doch will ich nicht den Anschein erwecken, ganz darüber hinwegzugehen. Ich will nur anführen, daß der Apostel uns ermahnt, ohne Unterlaß zu beten. 2 Wer aber die eheliche Pflicht ausübt, kann nicht beten. Also man betet ständig und bleibt jungfräulich, oder man hört auf zu beten, um der ehelichen Pflicht sich hinzugeben. Wir lesen: „Wenn die Jungfrau heiratet, so ist dies keine Sünde. Jedoch erwartet die Verheiratete die Drangsal des Fleisches.“3 Zu Beginn dieser Schrift habe ich bemerkt, daß ich über die Beschwerden des Ehestandes gar nichts oder nur wenig sagen werde. Jetzt sage ich dasselbe. Willst Du wissen, von welchen Lasten die Jungfrau frei ist, während die Gattin schwer daran zu tragen hat, dann lies Tertullians Buch „An einen befreundeten Philosophen“4 und seine anderen Schriften S. 88 über die Jungfräulichkeit. Ferner empfehle ich Dir das vortreffliche Buch des heiligen Cyprian 5 oder die einschlägige Schrift des Papstes Damasus, die in Vers und Prosa zu diesem Thema sich äußert. 6 In Betracht kommt ferner, was vor kurzem unser Ambrosius an seine Schwester geschrieben hat. 7 Er entfaltet hierbei eine solche Beredsamkeit, daß er eigentlich alles, was man zum Lobe der Jungfräulichkeit sagen kann, zusammengetragen und klar geordnet niedergelegt hat.
Adv. Helvidium 18. 20. (BKV XV 286 f.; 288 ff.). ↩
1 Thess. 5, 17. ↩
1 Kor. 7, 28. ↩
Tertullians Schrift „Ad amicum philosophum“ ging verloren. Von dessen kleineren Schriften kommen in Frage Ad uxorem, De exhortatione castitatis, De monogamia und De virginibus velandis. ↩
Cyprian, De habitu virginum (BKV XXXIV 56 ff.). ↩
Zu dieser nicht erhaltenen Schrift vgl. B III 565. ↩
Ambrosius, De virginibus ad Marcellinam sororem libri tres aus dem Jahre 377 (vgl. B III 530 f. – BKV XXXII 311 ff.). ↩
