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Werke Fulgentius von Ruspe (467-533) De fide ad Petrum Vom Glauben an Petrus (BKV)
42. Kapitel, 39. Regel. Speise und Trank. Ehe. Erlaubtheit der zweiten Ehe

83.

Halte mit felsenfestem, unerschütterlichem Glauben daran fest, daß jedes Geschöpf Gottes gut ist und daß man nichts verwerfen darf, was mit Danksagung empfangen wird; daß daher die Diener Gottes, die sich des Fleisches und Weines enthalten, nicht etwa! die Gaben Gottes als unrein zurückweisen, sondern sich von kräftiger Speise und Trank einzig zur Züch- S. 186 tigung ihres Leibes enthalten! Halte fest, daß auch die Ehe von Gott eingesetzt und gesegnet ist, und daß es zwar besser ist, wenn jemand nicht heiratet, um freier und leichter an das zu denken, was Gottes ist und wie er Gott gefalle,1 daß es aber für die, welche die Enthaltsamkeit nicht gelobt haben, keine Sünde bedeutet, wenn eine Frau oder ein Mann heiratet! Und nicht nur die erste Ehe ist von Gott eingesetzt, sondern auch die zweite und dritte ist der Schwachheit derer, die sich nicht enthalten können, gestattet. Für die aber, die als Verheiratete oder Ledige Gott Keuschheit gelobt haben, wäre es schwere Sünde, wenn sie die eheliche Gemeinschaft erstrebten, auf die sie mit freiem Willen, oder sie wieder aufnehmen wollten, auf die sie mit gemeinsamer Zustimmung Verzicht geleistet haben.


  1. 1 Kor. 7, 32. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
Vom Glauben an Petrus (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung: Vom Glauben an Petrus oder Regel des wahren Glaubens

Inhaltsangabe

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