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Werke Fulgentius von Ruspe (467-533) De fide ad Petrum Vom Glauben an Petrus (BKV)
3. Kapitel (25—44).

37. Die Schlüsselgewalt Petri.

Es ist also für einen jeden Menschen die Buße in diesem Leben von Nutzen. Wenn der Mensch Buße tut, zu welcher Zeit es auch sei, er mag noch so böse oder noch so alt sein, so wird er alsbald Verzeihung all seiner Sünden erhalten, sofern er nur von ganzem Herzen den begangenen Sünden entsagt und für sie im Angesicht Gottes nicht nur Tränen des Körpers, sondern auch des Her- S. 156 zens vergießt und dafür Sorge trägt, die Makeln seiner bösen Taten durch gute Werke abzuwaschen. Dies verspricht uns nämlich der Herr in den Worten des Propheten: „Wenn du dich bekehrst und. beweinst, wirst du gerettet werden“; 1 und an einer anderen Stelle heißt es: „Sohn, du hast gesündigt; sündige nicht weiter, sondern bitte um Verzeihung wegen der vergangenen Sünden, damit sie dir nachgelassen werden.“2 Niemals wäre dem Sünder für seine Sünden Bitte um Verzeihung aufgetragen worden, wenn dem Bittenden nicht Verzeihung gewährt werden müßte. Aber auch dann nützt die Buße dem Sünder, wenn er sie in der katholischen Kirche übt;3 denn ihr hat Gott in der Person des heiligen Petrus die Binde- und Lösegewalt übertragen mit den Worten: „Alles, was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, wird auch im Himmel gelöst sein.“4 In jedem Lebensalter also, in dem der Mensch wahre Buße für seine Sünden leistet und sein Leben mit Gottes Erleuchtung bessert, wird er die Gnade der Verzeihung erlangen, weil Gott, wie er durch den Propheten sagt, nicht den Tod des Sterbenden will, sondern daß er von seinem schlechten Wege umkehre und seine Seele lebe. 5


  1. Is. 30, 15 nach den LXX zitiert. ↩

  2. Eccli. 21, 1. ↩

  3. Im Vorausgegangenen versteht Fulgentius unter poenitentia offenbar die Bußgesinnung oder Sinnesänderung, im Folgenden das Sakrament der Buße im eigentlichen Sinn. Von poenitentia als Sinnesänderung schreibt Fulgentius auch in dem Brief an die skythischen Mönche c. 17 (ML. 65, 472f.): „Ciaret tamen quia ut homo in Deum credere incipiat, a Deo accipit poenitentiam ad vitam, ita ut omnino credere non possit, nisi poenitentiam dono Dei miserantis acceperit: quae est autem poenitentia hominis, nisi mutatio voluntatis.“ ↩

  4. Matth. 16, 19. ↩

  5. Ezech. 33, 11. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
Vom Glauben an Petrus (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung: Vom Glauben an Petrus oder Regel des wahren Glaubens

Inhaltsangabe

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