Dritter Artikel. Die Ämter werden kraft der Thätigkeiten unterschieden.
a) Dagegen spricht Folgendes: I. Ohne Zahl verschiedene Thätigkeiten giebt es bei den Menschen; danach also kann kein Unterschied geregelt werden in den Ämtern. II. Das beschauliche und thätige Leben werden bereits durch die Thätigkeiten geschieden. So aber ist nicht der Unterschied bei den Ämtern. III. Die Orden ebenso und die Stände und die kirchlichen Rangstufen werden von den Thätigkeiten aus unterschieden. Ist also bei den Ämtern der maßgebende Grund für den Unterschied der nämliche, so ist das Alles der nämliche Unterschied: Orden, Stände, Ämter u. dgl.; was falsch ist. Also geht der Unterschied in den Ämtern nicht von den Thätigkeiten aus. Auf der anderen Seite sagt Isidor (6 Etymol. 18.): „Amt, d. i. officium ist gleichsam efficium; um des Wohllautes willen ist ein Buchstabe geändert.“ Efficere oder bewirken deutet aber auf die Thätigkeit hin. Also werden durch die Thätigkeiten die Ämter unterschieden.
b) Ich antworte, die Verschiedenheit unter den Gliedern der Kirche sei da 1. wegen der Vollendung der Kirche, 2. wegen der notwendigen Thätigkeiten und 3. wegen der Schönheit. Danach nun ist: 1. Die Verschiedenheit in den Ständen, insoweit die einen vollkommener sind wie die anderen. 2. Die Verschiedenheit in den Ämtern, mit Bezug auf die verschiedenen Thätigkeiten; da die einen zu dieser, die anderen zu jener Thätigkeit berufen sind. 3. Die Verschiedenheit der Rangstufen, wonach im selben Stande oder Amte der eine Oberer ist gegenüber dem anderen, so daß Ps. 47. (Septuag. 3.) gesagt wird: „Gott wird in den Rangstufen oder Graden derselben erkannt werden.“
c) I. Hier ist nicht von der materialen Verschiedenheit der Thätigkeiten die Rede, sondern von der formalen; insoweit nämlich die Thätigkeiten unter verschiedenen charakteristischen Gesichtspunkten aufgefaßt werden. II. Die Verschiedenheit des thätigen und beschaulichen Lebens wird gemäß den verschiedenen Thätigkeiten genommen, welche dem Menschen in sich selbst als Person betrachtet zukommen. Die Amter (wie das efficium zeigt) aber werden von den Thätigkeiten genommen, die auf andere sich beziehen; wie z. B. der Lehrer lehren, der Richter richten muß. III. Die Verschiedenheit der Amter, Stände und Stufen ist oben angezeigt., Sie können aber wohl alle drei öfter in ein und derselben Person sich finden.
