Siebenter Artikel. Das Untertauchen in das Wasser.
a) Dieses Untertauchen ist durchaus notwendig für die Taufe. Denn: I. Nach Ephes. 4. giebt es „nur einen Glauben, nur eine Taufe.“ Bei vielen aber ist in allgemeinem Gebrauche das Untertauchen. Also kann ohne dasselbe die Taufe nicht bestehen. II. Nach Rom. 6. „sind wir, die wir getauft sind in Christo Jesu, in seinem Tode getauft; denn begraben sind wir mit Ihm durch die Taufe bis in den Tod.“ Dies aber gerade geschieht durch das Untertauchen, nach Chrysostomus (hom. 24. in Joan.): „Wie in einem Grabe wird, wenn wir unseren Kopf in das Wasser tauchen, der alte Mensch verborgen und ersteht daraus der neue.“ III. Könnte ohne das Untertauchen des ganzen Körpers die Taufe vollzogen werden, so würde es genügen, ein beliebiges Glied mit Wasser zu begießen. Das aber scheint unzukömmlich. Denn die Erbsünde, wegen deren vorzugsweise die Taufe gespendet wird, ist nicht in einem beliebigen Teile nur des Körpers. Also wird das Untertauchen für die Taufe erfordert und nicht genügt ein bloßes Besprengen. Auf der anderen Seite heißt es Hebr. 10.: „Treten wir also heran mit aufrichtigem Herzen angefüllt von Glauben, besprengt die Herzen vor dem bösen Gewissen und rein gewaschen den Körper mit reinem Wasser.“
b) Ich antworte; das Wasser wird im Sakramente genommen zum Gebrauche für das körperliche Abwaschen, wodurch bezeichnet wird die innere Abwaschung von Sünden. Die Abwaschung vermittelst Wassers aber kann vollzogen werden durch Untertauchen, durch Besprengen und durch Ausgießen. Wenn deshalb es auch eine größere Sicherheit ist, die Taufe durch Untertauchen zu vollziehen (denn so bringt es der allgemeinere Gebrauch mit sich); so kann doch durch Besprengen oder in der Weise des Ausgießens ebenfalls die Taufe vollzogen werden, nach Ezech. 36.: „Ausgießen will ich über euchreines Wasser;“ wie man liest, daß der heilige Laurentius getauft habe (als er auf dem Roste liegend den heiligen Romanus auf dessen Bitten taufte). Und zwar ist diese letztere Weise vorzugsweise anzuwenden im Falle der Notwendigkeit oder weil eine große Menge zu taufender da ist, wie Act. 2 et 4. von fünftausend oder dreitausend gelesen wird. Die Notwendigkeit kann eintreten wegen der geringen Menge Wassers oder wegen der Schwäche des Spenders, der den zu taufenden nicht aufrechthalten, oder wegen der Schwäche des Täuflings, welchem aus dem Untertauchen Todesgefahr drohen kann.
c) I. Das Zufällige verändert nicht die Substanz des betreffenden Dinges. An und für sich oder wesentlich für die Taufe ist aber das körperliche Abwaschen, weshalb ja Ephes. 5. die Taufe ein Bad genannt wird. Daß nun dieses Abwaschen in dieser oder jener Art und Weise geschieht, das ist zufällig für die Taufe. Dies ändert also nichts am Wesen der Taufe. II. Das Untertauchen stellt mehr dar das Begrabensein in Christo; und deshalb ist diese Art und Weise zu taufen allgemeiner und lobwürdiger. Es wird jedoch ein solches Begrabensein auch bei den anderen Taufweisen dargestellt, wenn auch nicht so ausdrücklich; denn in jedem der genannten Fälle ist wenigstens ein Teil des Körpers oder auch der ganze Körper unter dem Wasser wie der Leib Christi in der Erde war. III. Der Hauptteil des Körpers ist das Haupt, in welchem alle Sinne sich zusammenfinden, sowohl die inneren wie die äußeren. Kann somit nicht der ganze Körper mit Wasser begossen werden; so muß man das Wasser mindestens auf das Haupt gießen, in welchem das Princip des sinnbegabten Lebens offen vorliegt. Und mögen auch die Zeugungsglieder dazu dienen, die Erbsünde fortzupflanzen; so sind doch nicht sie vorzugsweise zu besprengen oder zu begießen, sondern das Haupt. Denn die Fortpflanzung der Erbsünde wird durch die Taufe nicht fortgenommen; sondern die Seele wird gereinigt vom Flecken und von der Schuld der Sünde, die in sie fortgepflanzt ward durch die Zeugung. Deshalb also muß jener Teil vorzugsweise besprengt oder begossen werden, in welchem vorzugsweise die Werke der Seele sich kundthun. Im Alten Bunde ward das Heilmittel gegen die Erbsünde angewandt auf das Zeugungsglied, weil jener noch aus dem Samen Abrahams geboren werden sollte, der die Erbsünde hinwegnähme; der Glaube, daß Er kommen würde, ward von der Beschneidung bezeichnet.
