Achter Artikel. Der wahre Glaube wird im Täuflinge nicht notwendig für den Empfang des Sakramentes verlangt.
a) Das Gegenteil ist aus Folgendem klar: I. Der Herr verlangt den Glauben, nach Mark. ult.: „Wer glaubt und getauft ist wird selig sein.“ Der Taufe also muß der Glaube vorhergehen. II. In den Ceremonien der Kirche ist nichts zwecklos. Es wird aber da gefragt: „Glaubst du an Gott den Vater . . .?“ III. Zur Taufe wird die rechte Absicht verlangt. Diese aber kann nicht sein ohne den Glauben, da die Taufe das Sakrament des Glaubens ist; denn durch dieselbe werden wir Christo eingegliedert und „Christus wohnt in unseren Herzen kraft des Glaubens“ (Ephes. 3.). Wer also nicht den rechten Glauben hat, kann nicht getauft werden. IV. Der Unglaube ist die schwerste Sünde (II., II. Kap. 10, Art. 3.). Die aber in der Sünde verbleiben, können nicht getauft werden. Auf der anderen Seite schreibt Gregor der Große dem Bischöfe Quirin (Reg. lib. 9. ep. 61.): „Von alter Überlieferung der Väter her haben wir gelernt, daß wer in der Häresie befindlich im Namen der Dreieinigkeit getauft worden ist, dieser, wenn er zur Kirche zurückkehrt, nur allein mit dem Chrisma zu salben ist oder der Händeauflegung sich zu unterziehen oder das Glaubensbekenntnis abzulegen hat.“ Also ist der wahre Glaube im Täuflinge keine Vorbedingung für die Gültigkeit der Taufe.
b) Ich antworte, zweierlei empfange die Seele durch die Taufe: den sakramentalen Charakter und die Gnade. Wird also auf die Gnade Rücksicht genommen, so ist der wahre Glaube dafür erfordert, damit die letzte Wirkung der Taufe, die Gnade nämlich, in der Seele sei, nach Röm. 3.: „Die Gerechtigkeit Gottes ist durch den Glauben Jesu Christi.“ Wird aber auf die unmittelbare Wirkung der Taufe, den sakramentalen Charakter, Rücksicht genommen, so ist der wahre Glaube nicht zur Taufe notwendig, ebensowenig wie der wahre Glaube im taufenden erfordert ist; wenn nur alles Übrige existiert. Denn nicht durch die Gerechtigkeit des Spenders oder des Empfängers wird das Sakrament vollendet, sondern durch die Kraft Gottes.
c) I. Der Herr spricht da von der Taufe, insoweit ihre Wirkung „das Seligsein“, also die heiligmachende Gnade ist, die ohne den wahren Glauben nicht besteht. II. Die Kirche beabsichtigt, die Menschen zu taufen, damit sie rein werden von Sünden, nach Isai. 27.: „Das ist alle Frucht, daß die Sünde verschwinde;“ von sich aus also hat sie nicht die Absicht, jemandem die Taufe zu spenden, der nicht den wahren Glauben hat, ohne welchen die Sünden nicht nachgelassen werden. Deshalb richtet sie dementsprechendeFragen an den Täufling. Wenn jedoch jemand außerhalb der Kirche ohne den wahren Glauben die Taufe empfängt, so empfängt er sie nicht zu seinem Heile. Deshalb sagt Augustin (4. de bapt. cont. Donat.): „Daß die Kirche mit dem Paradiese verglichen wird, zeigt uns an, die Menschen können zwar ihre Taufe außen empfangen; aber das Heil der Seligkeit könne außerhalb ihrer niemand in sich aufnehmen.“ IV. Es kann jemand immerhin den wahren Glauben rücksichtlich der Taufe haben, wenn er auch rücksichtlich anderer Punkte den wahren Glauben nicht hat; und so kann er ganz wohl die wahre Absicht haben, die Taufe empfangen zu wollen. Hätte er aber auch rücksichtlich der Taufe nicht die wahre Anschauung; so würde die allgemeine Absicht genügen, so die Taufe zu empfangen wie Christus sie eingesetzt hat und wie die Kirche sie giebt. V. Wie die Taufe nicht zu spenden ist jenem, der anderen Sünden nicht entsagen will; so auch nicht jenem, der den Unglauben nicht verlassen will. Beide aber empfangen das Sakrament, wenn es ihnen gespendet wird; nicht jedoch zu ihrem Heile.
