Siebenter Artikel. Der zu taufende muß die Absicht haben, die Taufe zu empfangen.
a) Dies scheint nicht. Denn: I. Der getaufte ist in dieser Beziehung wie empfangend, leidend. Nur aber im wirkenden wird eine Absicht für das Handeln erfordert. II. Fehlt etwas für die Taufe, was notwendig zu ihr gehört, so ist der betreffende neu zu taufen. Dies scheint aber nicht stattfinden zu müssen, wenn die Absicht von seiten des Täuflings fehlt. Denn da diese Absicht nie eigentlich recht festzustellen ist, so könnte jeder fordern, noch einmal getauft zu werden. III. Die Taufe richtet sich gegen die Erbsünde; die aber hat man ohne Absicht. Auf der anderen Seite erklärt nach dem kirchlichen Ritus der Täufling, er wolle getauft werden.
b) Ich antworte, durch die Taufe sterbe der Mensch ab der Sünde, „damit er in einem neuen Leben wandle“ (Röm. 6.). Wie also dazu daß der Mensch den Sünden absterbe nach Augustin erfordert ist, daß ihn des alten Lebens gereue, und somit der Gebrauch des freien Willens verlangt wird; so wird vom Willen ebenso verlangt, daß er die Absicht habe, ein neues Leben zu beginnen, dessen Beginn der Empfang der Taufe ist. Und also muß er die Absicht haben, die Taufe zu empfangen.
c) I. Es ist hier ein Leiden oder Empfangen mit freiem Willen. II. Fehlt feststehendermaßen im erwachsenen die Absicht, getauft zu werden, so muß er von neuem die Taufe erhalten; steht dies nicht fest, so muß man sagen: „Wenn du nicht getauft bist, so taufe ich dich.“ III. Die Taufe richtet sich auch gegen die persönlichen Sünden, die mit freiem Willen begangen werden.
