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Werke Papstbriefe Echte und unechte Papstbriefe 2 (310—401) Echte und unechte Papstbriefe 2 (310—401) (BKV)
Miltiades (310 — 314)
4. Urtheilsspruch des Melchiades über Cäcilian auf der röm. Synode 313

Einleitung

Die vom Kaiser veranlaßte Synode begann unter dem Vorsitze des Papstes Melchiades im Paläste der Kaiserin Fausta im Lateran am 2. October 313 und dauerte drei Tage; als nach den zwei ersten Tagen die Donatisten keine Zeugen für ihre Anklagen gegen Cäcilian beibringen konnten, wurde am dritten Tage Cäcilian für unschuldig erklärt, Donatus von Casa Nigra auf sein eigenes Geständniß hin, daß er wiedergetauft und gefallenen Bischöfen die Hände (zur Reconciliation) aufgelegt habe, verurtheilt. Gegen die übrigen Bischöfe seiner Partei wurde kein Urtheil ausgesprochen, vielmehr erklärt: wenn sie zur Einheit der Kirche zurückkehren wollen, sollten sie in ihren Würden verbleiben, so daß in jeder Stadt, wo ein cäcilianischer und donatistischer Bischof gewesen sei, der Ältere (der Weihe nach) die Gemeinde behalte, der Andere aber einer anderen Gemeinde vorgesetzt werden solle. Dieses Urtheil wurde vom Papste bestätiget, der zuletzt sein Votum abgab, von welchem uns Optatus1 folgende Worte erhalten hat:


  1. L. c. vers. fin. cf. ep. August. 43 u. brevicul. collat. Carthag. diei III. c. XII.; Mansi II. p. 436, Hefele I. S. 199. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
Echte und unechte Papstbriefe 2 (310—401) (BKV)

Inhaltsangabe

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