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Werke Kirchenordnungen Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen (BKV)
C. Weihen, Verordnungen und Gebete

XVII und XVIII. Von der Weihe der Diakonen.

Über die Weihe der Diakonen verordne ich, Philippus:

Wenn Du, o Bischof, einen Diakonen aufstellst, so lege ihm unter Beistand des ganzen Presbyteriums und der Diakonen die Hände auf und bete mit den Worten:

Allmächtiger, wahrhafter und untrüglicher Gott, der Du alle bereicherst, die in Wahrheit Dich anrufen, S. 58 schrecklich in Deinen Ratschlüssen, weise in Deinen Gedanken, Starker und Großer. Erhöre unser Gebet, o Herr, vernimm unsere Bitte, laß Dein Angesicht leuchten über diesen Deinen Knecht, welcher für Dich zum Diakonatsdienste gewählt worden ist. Erfülle ihn mit Geist und Stärke, wie Du den Märtyrer und Nachahmer der Leiden Deines Christus, Stephanus, damit erfüllt hast. Würdige ihn, den ihm übertragenen Dienst unverwandt, tadellos und unbescholten zu verrichten und eines höheren Grades gewürdigt zu werden durch die Vermittlung Deines eingeborenen Sohnes, mit welchem Dir und dem Heiligen Geiste Ehre, Ruhm und Anbetung sei in Ewigkeit. Amen.

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Übersetzungen dieses Werks
Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung: Das achte Buch der apostolischen Konstitutionen

Inhaltsangabe

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