XXI. Weihe der Subdiakonen
S. 59 Über die Subdiakonen aber gebe ich, Thomas, euch Bischöfen den Auftrag:
Wenn Du einen Subdiakon weihst, Bischof, so lege ihm die Hände auf und sprich:
Herr Gott, Schöpfer des Himmels und der Erde und alles dessen, was in ihnen ist, der Du im Zelte des Zeugnisses die Jüngeren als Wächter Deiner heiligen Gefäße bestimmt hast, siehe jetzt selbst auf diesen Deinen Diener herab, der als Subdiakon gewählt worden ist, und verleihe ihm den Heiligen Geist, damit er würdig die liturgischen Geräte berühre und stets Deinen Willen vollziehe durch Deinen Christus, mit welchem Dir und dem Heiligen Geiste Ehre, Ruhm und Anbetung sei in Ewigkeit. Amen.1
-
Die Subdiakonen, im Orient zuerst vom hl. Athanasius erwähnt und erst seit dem Konzilium von Laodicea (360) allgemein aufgestellt, hatten an Stelle der früheren Hyperaeten oder Diener den Sakristandienst und an Stelle der Pyloren oder Pförtner die Hut der Kirchentüren zu besorgen. Sie galten und gelten als Diener der Diakonen; ihre Weihe zählt im Orient zu den niedern Weihen. ↩