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Werke Kirchenordnungen Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen (BKV)
C. Weihen, Verordnungen und Gebete

XXIII. Von den Bekennern.

[Forts. v. S. 60 ] Ich Jakobus, der Sohn des Alphäus, verordne betreffs der Bekenner (Martyrer):

Ein Bekenner wird nicht geweiht, denn das (Martyrium) ist Sache des freien Willens und der Geduld, er ist aber hoher Ehre würdig als einer, der den Namen Gottes, seines Christus, vor Völkern und Königen bekannt hat. Wenn er aber notwendig ist als Bischof oder Priester oder Diakon, so wird er geweiht. Wenn aber ein nicht geweihter Bekenner unter dem Vorwande seines Bekenntnisses eine derartige Würde an sich reißt, so soll er abgesetzt und ausgestoßen werden. Denn er ist nicht mehr (Bekenner), weil er die Ordnung Christi verleugnet hat: er ist schlimmer als ein Heide.

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Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen (BKV)
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Einleitung: Das achte Buch der apostolischen Konstitutionen

Inhaltsangabe

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