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Werke Kirchenordnungen Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen (BKV)
C. Weihen, Verordnungen und Gebete

XXV. Von den Witwen.

Und ich Lebbäus, Thaddäus zubenannt, bestimme folgendes über die Witwen:

Eine Witwe wird nicht geweiht, sondern wenn sie vor langer Zeit den Mann verloren, keusch und tadellos gelebt und für die Hausgenossen auf das Beste gesorgt hat, wie die hochheiligen Frauen Judith und Anna, soll sie in den Witwenstand aufgenommen werden. Wenn S. 61 sie aber erst kürzlich ihren Mann verloren hat, so schenke man ihr kein Vertrauen, sondern lasse die Jugend durch die Zeit prüfen, denn zuweilen werden die Leidenschaften mit den Menschen alt, wenn sie nicht durch einen ziemlich starken Zügel bezähmt werden.

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Übersetzungen dieses Werks
Das achte Buch der Apostolischen Konstitutionen (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung: Das achte Buch der apostolischen Konstitutionen

Inhaltsangabe

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