• Start
  • Werke
  • Einführung Anleitung Mitarbeit Sponsoren / Mitarbeiter Copyrights Kontakt Impressum
Bibliothek der Kirchenväter
Suche
DE EN FR
Werke Kirchenordnungen Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Zweites Buch: Von dem Klerus.

50. Ein früherer Fehler des Angeklagten gilt nie als Beweis für die vorliegendeAnklage.

Wenn gegen den Angeklagten Fehler aus früherer Zeit vorliegen, so möchten schon deßhalb die neueren Klagen gegen ihn wahr sein, wenn er nicht das Recht zu seinem Schutze hätte; denn es ist möglich, daß er damals gesündigt hat, aber an neueren Vergehen unschuldig ist. Deßwegen sollet ihr bei solchen Verhandlungen genau und besonnen vorgehen und gegen den der Schuld überwiesenen Angeklagten schwere Strafe aussprechen, und wenn der Verurtheilte nach geschehener Ausschließung um Verzeihung bittet und dem Bischof zu Füßen fällt und seine Schuld bekennt, so nehmet ihn wieder auf. Aber auch den falschen Ankläger dürfet ihr nicht ungestraft lassen, damit er nicht auch andere unbescholtene Personen verläumde oder Jemanden zur gleichen falschen Angabe verleite. Der des Fehlers S. 93 Überwiesene darf nicht unbestraft bleiben, damit nicht ein Anderer den nämlichen begehe; denn weder der Zeuge des Bösen soll unbestraft sein. noch der Sünder seiner Strafe entgehen.1


  1. Sprüchw. 19, 5. 9. ↩

pattern
  Drucken   Fehler melden
  • Text anzeigen
  • Bibliographische Angabe
  • Scans dieser Version
Download
  • docxDOCX (254.87 kB)
  • epubEPUB (233.51 kB)
  • pdfPDF (861.33 kB)
  • rtfRTF (719.75 kB)
Übersetzungen dieses Werks
Apostolische Konstitutionen und Kanones
Constitutions of the Holy Apostles vergleichen

Inhaltsangabe

Theologische Fakultät, Patristik und Geschichte der alten Kirche
Miséricorde, Av. Europe 20, CH 1700 Fribourg

© 2025 Gregor Emmenegger
Impressum
Datenschutzerklärung