2.
Wie schon oben ausgeführt, verhängte die göttliche Natur über die menschliche Natur den Tod gemäß der Heilsordnung in der Absicht, daß durch die Trennung des Körpers von der Seele das Böse ausgeschieden und der Mensch bei der Auferstehung in einem ganz neuen Zustande wieder hergestellt werde, gesund, leidlos, unversehrt und frei von allem Bösen. Dieses Endziel, welches die Heilsordnung hinsichtlich des Todes verfolgt, wurde bei dem Urheber des Lebens vollständig erreicht, indem sie ihre damit verbundene besondere Absicht restlos zur Erfüllung brachte: was verbunden war, wurde durch den Tod getrennt und dann das also Getrennte wieder vereinigt und zwar so, daß zuerst durch die Trennung der miteinander verbundenen Bestandteile, nämlich des Leibes und der Seele, eine Läuterung der Natur stattfand und infolgedessen eine Wiedervereinigung der Getrennten unter Ausscheidung alles Fremdartigen und Unvollkommenen erfolgen konnte. Bei den Jüngern dagegen gestattet die menschliche Natur nicht eine durchgängige Nachahmung des Meisters, sondern sie übernimmt jetzt von ihm nur soviel als möglich ist, und verspart das noch Übrige auf eine spätere Zeit.
Was ist es nun, was sie jetzt schon nachahmt? Dies, daß sie durch den Tod, welcher durch das Wasserbad versinnbildet wird, die Vernichtung des ihr beigemischten Bösen bewirkt, freilich nicht eine vollständige Vernichtung, aber immerhin sozusagen eine Durchschneidung des engen Zusammenhangs, in welchem wir mit dem Bösen stehen, indem zur Entfernung des Bösen ein Zweifaches zusammenhilft: nämlich die Reue des Sünders und die Nachahmung des Todes; hiedurch wird der Mensch aus seiner Verbindung mit dem Bösen befreit, indem er durch die Reue zum Haß und zur Verabscheuung der Sünde kommt und durch den Tod auf die S. 72 Vernichtung des Bösen hinarbeitet. Freilich wenn der Nachahmende in den völligen Tod gehen könnte, so würde dies nicht mehr eine bloße Nachahmung, sondern die ganz gleiche Handlung darstellen, und das Böse wäre gänzlich aus unserer Natur entfernt, so daß er, wie der Apostel sagt (Röm. 8, 4), der Sünde ein für allemal absterben würde. Da wir aber, wie gesagt, die allerhabene Macht nur soviel nachahmen können, als die Armseligkeit unserer Natur es gestattet, so ahmen wir durch die dreimalige Eintauchung in das Wasser und die Wiedererhebung aus demselben das Begräbnis unseres Heilbringers und seine nach drei Tagen erfolgte Auferstehung nach; dabei erinnern wir uns, daß, wie uns die Kraft zukommt, sowohl in das Wasser ein- als auch aus demselben emporzutauchen, ebenso der Träger der Herrschaft über alle Dinge, die Macht besaß, einerseits in den Tod, wie wir ins Wasser, unterzutauchen, anderseits aber auch in seine Herrlichkeit zurückzukehren.